Erwerb eidgenössisches Diplom in Pharmazie

Erwerb des eidgenössischen Diploms in Pharmazie für Personen, deren ausländisches Diplom in der Schweiz nicht anerkannt werden kann.

Erwerb des eidgenössischen Apothekerdiploms

Erwerb eines Studienabschlusses in Pharmazie auf Masterstufe an einer schweizerischen Universität und erfolgreiche Absolvierung der eidgenössischen Prüfung in Pharmazie:

  • Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen liegt in der Kompetenz der Universität;

  • Die Universität kann die Zulassung zum Studium auf Masterstufe von zusätzlichen Studien/Prüfungen (auch aus der Bachelorstufe) abhängig machen;

  • Die Zulassung zum Studium ist in der Kompetenz der Universitäten.
    Ein Entscheid der MEBEKO, Ressort Ausbildung hinsichtlich Prüfungszulassung gibt keinerlei Rechtsanspruch auf Zulassung zum Studium: Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen die von der Universität festgelegten allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Es ist möglich, dass die Studienzulassung selbst dann abgelehnt oder zeitlich hinausgezögert wird, obwohl die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Letzte Änderung 12.07.2018

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