Personen, deren ausländisches Diplom in der Schweiz nicht anerkannt werden kann, haben drei Möglichkeiten zum Erwerb des eidgenössischen Diploms in Humanmedizin.
1. Möglichkeit
Erwerb eines Studienabschlusses in Humanmedizin auf Masterstufe an einer schweizerischen Universität und erfolgreiche Absolvierung der eidgenössischen Prüfung in Humanmedizin:
- Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen liegt in der Kompetenz der Universität;
- Die Universität kann die Zulassung zum Studium auf Masterstufe von zusätzlichen Studien/Prüfungen (auch aus der Bachelorstufe) abhängig machen;
- Die Zulassung zum Studium ist in der Kompetenz der Universitäten. Ein Entscheid der MEBEKO, Ressort Ausbildung hinsichtlich Prüfungszulassung gibt keinerlei Rechtsanspruch auf Zulassung zum Studium: Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen die von der Universität festgelegten allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Es ist möglich, dass die Studienzulassung selbst dann abgelehnt oder zeitlich hinausgezögert wird, obwohl die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
2. Möglichkeit
Können mit der Gesuchseinreichung mindestens 36 Monate klinische Tätigkeit (berechnet auf 100 % Beschäftigungsgrad) in der Schweiz nachgewiesen werden, erfolgt durch die MEBEKO, Ressort Ausbildung, die direkte Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Die eidgenössische Prüfung ist in vollem Umfange abzulegen und zu bestehen. Die Zulassung zur Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich unter fachlicher Aufsicht (bisherige Bezeichnungen unselbstständige Berufsausübung oder Tätigkeit im Angestelltenverhältnis) liegt in der ausschliesslichen Kompetenz der zuständigen Stellen der kantonalen Gesundheitsbehörden.
Ab 01.01.2018 müssen alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein. Für Personen, die bereits vor diesem Datum in der Schweiz tätig sind, muss die Registrierung bis 31.12.2019 erfolgt sein. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen.
3. Möglichkeit
Können mit der Gesuchseinreichung mindestens 60 Monate klinische Tätigkeit (berechnet auf 100 % Beschäftigungsgrad) in der Schweiz nachgewiesen werden, erfolgt durch die MEBEKO, Ressort Ausbildung, die direkte Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Von der eidgenössischen Prüfung ist nur der theoretische Teil (MC-Einzelprüfung bestehend aus zwei Teilprüfungen) abzulegen und zu bestehen. Die Zulassung zur Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich unter fachlicher Aufsicht (bisherige Bezeichnungen unselbstständige Berufsausübung oder Tätigkeit im Angestelltenverhältnis) liegt in der ausschliesslichen Kompetenz der zuständigen Stellen der kantonalen Gesundheitsbehörden.
Ab 01.01.2018 müssen alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein. Für Personen, die bereits vor diesem Datum in der Schweiz tätig sind, muss die Registrierung bis 31.12.2019 erfolgt sein. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen.
Hinweis zu der 2. und 3. Möglichkeit
Die Anmeldefrist für die eidgenössische Prüfung ist am 31. März des entsprechenden Prüfungsjahres.
Gesuche für einen formellen Entscheid hinsichtlich der direkten Prüfungszulassung können laufend (mindestens jedoch 6-8 Wochen vor der Anmeldefrist) bei der Geschäftsstelle der MEBEKO, Ressort Ausbildung, eingereicht werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, falls Sie die benötigten 36 bzw. 60 Monate klinische Berufserfahrung in der Schweiz erst im März des jeweiligen Prüfungsjahres erreichen.
Letzte Änderung 12.07.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 94 83
9–12h