Keine Erreichbarkeit per Telefon vom 1. bis 17. November und 23. Dezember bis 4. Januar – E-Mails werden in diesem Zeitraum ggf. verzögert beantwortet.
Erwerb des eidgenössischen Diploms in Chiropraktik für Personen, deren ausländisches Diplom in der Schweiz nicht anerkannt werden kann.
Prüfungszulassung
Zur eidgenössischen Prüfung wird zugelassen, wer:
- An einer schweizerischen Hochschule in einem nach dem MedBG akkreditierten Studiengang (Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Chiropraktik) 60 ECTS-Kreditpunkte erworben hat. Personen, die diese Bedingung nicht bereits zum Zeitpunkt des Zulassungsgesuches erfüllen, erhalten die Prüfungszulassung nur unter der Voraussetzung, dass sie 60 ECTS-Kreditpunkte noch vor der Prüfung erwerben. Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen (inkl. allfälliger Zulassungstests) ist alleine Sache der verantwortlichen Stellen der entsprechenden Universität/Fakultät.
- Sowie den Studiengang an einer ausländischen Hochschule absolviert hat, der auf der Liste des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) figuriert, vgl. Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen.
Zulassungsgesuch
Über die Prüfungszulassung entscheidet die Medizinalberufekommission (MEBEKO), Ressort Ausbildung. Für die Prüfungszulassung ist bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist ein schriftliches Gesuch an die MEBEKO, Ressort Ausbildung, einzureichen:
Bundesamt für Gesundheit
MEBEKO, Ressort Ausbildung
3003 Bern
Schweiz
Folgende Beilagen sind dem Gesuch beizulegen:
- Lebenslauf;
- Kopie Familienbüchlein oder Personenstandsausweis; für ausländische Staatangehörige: Kopie des Reisepasses;
- Nachweis der an einer schweizerischen Hochschule in einem nach dem MedBG akkreditierten Studiengang erworbenen
60 ECTS-Kreditpunkte;
- Fotokopie und offizielle Übersetzung des Chiropraktorendiploms (Wichtig: Das Dokument muss die genaue Bezeichnung und die Adresse der Ausbildungsinstitution enthalten);
- Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen zudem eine Kontaktadresse in der Schweiz angeben.
Gebühren
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Gesuchs wird zwischen CHF 800 und CHF 1'000 betragen (die Gebühr wird mit dem Entscheid der MEBEKO festgelegt). Die Gebühren für die Prüfungsanmeldung, die Absolvierung der Prüfung und die Erteilung des eidgenössischen Diploms (inklusive Ausweis) werden später zu gegebener Zeit in Rechnung gestellt.
Letzte Änderung 05.11.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 94 83
Di/Ma, Mi/Me, Fr/Ve: 9-12h