Wer ein Diplom der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin und Pharmazie von ausserhalb der EU/EFTA besitzt, kann dieses prinzipiell nicht in der Schweiz anerkennen lassen. Der Erwerb des eidgenössischen Diploms ist unabhängig von der Nationalität des Antragsstellenden möglich.
Zuständige Stelle und Vorgaben
Die Medizinalberufekommission MEBEKO Ressort Ausbildung legt fest:
- die Zulassungsvoraussetzungen zur eidgenössischen Prüfung, sowie
- ob die ganze oder nur Teile der eidgenössischen Prüfung zu absolvieren ist und
- berücksichtigt dabei die bisherige Berufserfahrung.
Gesuche sind kostenpflichtig und an die MEBEKO, Ressort Ausbildung (Bundesamt für Gesundheit, MEBEKO, Ressort Ausbildung, 3003 Bern) zu richten.
Die Voraussetzungen für den Erwerb des eidgenössischen Diploms werden pro Einzelfall festgelegt.
Berufsausübung in der Schweiz
Das Bundesrecht enthält nur Regelungen betreffend Zulassung zur privatwirtschaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung (auch genannt selbstständige Berufsausübung). Die Zulassung zur Berufsausübung im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich unter fachlicher Aufsicht (auch genannt unselbstständige Berufsausübung) liegt in der alleinigen Kompetenz der Kantone.
Spracheintrag
Medizinalpersonen, die den Beruf in der Schweiz ausüben wollen, müssen über die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Sprachkenntnisse können im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen werden.
Registrierungspflicht für nicht anerkennbare ausländische Diplome
Ab 01.01.2018 müssen alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister MedReg eingetragen sein. Für Personen, die bereits vor diesem Datum in der Schweiz tätig sind, muss die Registrierung bis 31.12.2019 erfolgt sein.
Letzte Änderung 14.10.2019
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 94 83