Wer ein Diplom der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin und Pharmazie von ausserhalb der EU/EFTA besitzt, kann dieses grundsätzlich nicht in der Schweiz anerkennen lassen.
Indirekte Anerkennung
Anerkennt ein Vertragsstaat ein Drittstaatendiplom (erworben ausserhalb der EU/EFTA), spricht man von der indirekten Anerkennung («Anerkennung der Anerkennung»).
Erwerb eidgenössisches Diplom
Personen, deren ausländisches Diplom nicht anerkannt werden kann, haben die Möglichkeit das eidgenössische Diplom zu erwerben.
Registrierung von Diplomen
Ab 01.01.2018 müssen alle Personen, die in der Schweiz einen universitären Medizinalberuf ausüben, ihre nicht anerkennbaren Diplome der universitären Medizinalberufe im Medizinalberuferegister MedReg eintragen lassen.
Letzte Änderung 17.11.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
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3003
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Schweiz
Tel.
+41 58 462 94 83
9–12h