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Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich

Diplome der Medizinalberufe aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt werden. Hier lesen Sie mehr zu den Bedingungen und finden das entsprechende Gesuchsformular.

Wichtige Informationen zum Bearbeitungsrückstand MEBEKO

Aktueller Stand

  • Bearbeitungsdauer: aktuell bis zu 4 Monate für Gesuche um Anerkennung
  • In Bearbeitung/Abschluss: Gesuche um Anerkennung mit Posteingang vom Juni 2025
  • Eingangsbestätigungen: für Posteingänge vom September 2025 (Versand neu ausschliesslich per E-Mail)
  • Telefonischer Support: vorerst nur montags von 08.30 bis 11.30 Uhr
  • Antwortzeit E-Mail-Support: derzeit bis zu vier Wochen

Ausblick

  • Der Rückstand soll bis spätestens Ende Jahr abgebaut sein, dann beträgt die Bearbeitungsdauer wieder weniger als drei Monate.
  • Ab Mitte November sollen E-Mail-Anfragen wieder innerhalb einer Woche beantwortet werden.
  • Zur Beschleunigung sind zusätzliches Personal im Einsatz und Digitalisierungsprojekte in Umsetzung.

Hinweis

Wir setzen unsere Ressourcen gezielt für die Bearbeitung der Gesuche ein. Diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt – bitte warten Sie, bis wir uns bei Ihnen melden. Anfragen vor Ort, telefonisch oder per E-Mail können diesen Ablauf nicht beschleunigen.

Besitzen Sie ein Diplom aus einem Staat der EU/EFTA?

Für Personen mit Diplomen aus einem Staat der EU/EFTA kommen die nachfolgenden zwei Verfahren in Frage: die direkte Anerkennung eines Diploms oder die Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen. Sie variieren je nach Ausstellungsstaat des Diploms und/oder der Staatsangehörigkeit der gesuchstellenden Person.

Achtung:

Besitzen Sie ein Diplom eines Medizinalberufs aus einem Drittstaat (erworben ausserhalb der EU/EFTA)? Dann kommt für Sie das Verfahren der direkten Anerkennung grundsätzlich nicht infrage. Auf der Webseite «Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem Drittstaat (nicht EU-/EFTA-Staat)» erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Direkte Anerkennung eines Diploms

Damit Sie ein Gesuch für die direkte Anerkennung eines Diploms aus einem Staat der EU/EFTA einreichen können, müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU/EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten;
  • Ihr Diplom (inklusive der allfällig notwendigen zusätzlichen Bescheinigungen) entspricht der in der EU-Richtlinie 2005/36/EG bzw. im EFTA-Übereinkommen enthaltenen Bezeichnung;
  • Ihr Diplom (inklusive allfällige zusätzliche Ausweise) wurde von der in der EU-Richtlinie bzw. im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.

Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann reichen Sie dieses Gesuch vollständig ein:

Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen

Wenn Ihr Diplom zwar aus einem Staat der EU/EFTA stammt, jedoch weder Sie noch Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates besitzen, wird das Diplom nicht anerkannt. Stattdessen können Sie das Diplom aber registrieren lassen. 

Damit Sie ein entsprechendes Gesuch einreichen können, müssen Sie beide der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Diplom berechtigt im Herkunftsstaat zur Berufsausübung unter fachlicher Aufsicht (Assistenzärztin/Assistenzarzt)im entsprechenden Medizinalberuf.
  • Das im Ausland erworbene Diplom beruht auf einer Ausbildung, welche bezüglich der Anzahl Stunden / Jahre des theoretischen und praktischen Unterrichts an einer Universität oder Hochschule mit anerkannt gleichwertigem Niveau die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt.

Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann reichen Sie dieses Gesuch vollständig ein:

Besitzen Sie ein Diplom aus dem Vereinigten Königreich?

Wenn ja, kommt für Sie das Verfahren der direkten Anerkennung infrage. Reichen Sie folgendes Gesuch vollständig ein.

Bitte beachten Sie, dass in diesem spezifischen Fall die Staatsangehörigkeit kein entscheidendes Kriterium mehr ist. Massgeblich ist einzig, ob das Diplom im Vereinigten Königreich erworben wurde.

Häufige Fragen (FAQ)

Hinweis: Verfügungen im Zusammenhang mit Anerkennungen und Registrierungen werden seit dem 1. September 2025 nicht mehr auf Papier mit Wasserzeichen, sondern auf Standarddruckerpapier gedruckt.

Grundsätzliche Fragen

Bearbeitung eines Gesuchs

Gesuchseinreichung und Dokumente

Spracheintrag und Sprachkenntnisse

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende im Gesundheitsbereich

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern