Gesuch einreichen für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat

Diplome der Medizinalberufe aus EU- oder EFTA-Staaten können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt werden. Hier lesen Sie mehr zu den Bedingungen und finden das entsprechende Gesuchsformular. 

Für Personen mit Diplomen aus einem Staat der EU/EFTA kommen die nachfolgenden zwei Verfahren in Frage:

Sie variieren je nach Ausstellungsstaat des Diploms und/oder der Staatsangehörigkeit der gesuchstellenden Person.

Direkte Anerkennung eines Diploms

Damit Sie ein Gesuch für die direkte Anerkennung eines Diploms aus einem Staat der EU/EFTA einreichen können, müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie besitzen die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU/EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten;
  2. Ihr Diplom (inklusive der allfällig notwendigen zusätzlichen Bescheinigungen) entspricht der in der EU-Richtlinie 2005/36/EG bzw. im EFTA-Übereinkommen enthaltenen Bezeichnung;
  3. Ihr Diplom (inklusive allfällige zusätzliche Ausweise) wurde von der in der EU-Richtlinie bzw. im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.

Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann reichen Sie dieses Gesuch vollständig ein:



Momentan kann es bis zu zwei Monate dauern, bis Sie eine Eingangsbestätigung erhalten und weitere drei Monate, bis ein Entscheid zu Ihrem Gesuch vorliegt.


Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen

Wenn Ihr Diplom zwar aus einem Staat der EU/EFTA stammt, jedoch weder Sie noch Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates besitzen, wird das Diplom nicht anerkannt. Stattdessen können Sie das Diplom aber registrieren lassen. 

Damit Sie ein entsprechendes Gesuch einreichen können, müssen Sie beide der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Das Diplom berechtigt im Herkunftsstaat zur Berufsausübung unter fachlicher Aufsicht (Assistenzärztin/Assistenzarzt)im entsprechenden Medizinalberuf.
  2. Das im Ausland erworbene Diplom beruht auf einer Ausbildung, welche bezüglich der Anzahl Stunden / Jahre des theoretischen und praktischen Unterrichts an einer Universität oder Hochschule mit anerkannt gleichwertigem Niveau die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt.

Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann reichen Sie dieses Gesuch vollständig ein:

Momentan kann es bis zu zwei Monate dauern, bis Sie eine Eingangsbestätigung erhalten und weitere drei Monate, bis ein Entscheid zu Ihrem Gesuch vorliegt.


Frequently Asked Questions (FAQ)

Grundsätzliche Fragen

Bearbeitung eines Gesuchs

Gesuchseinreichung und Dokumente

Spracheintrag und Sprachkenntnisse

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Zahlen & Fakten

Statistiken Medizinalberufe

Das BAG wertet jährlich Daten aus dem Medizinalberuferegister aus. Sie dienen dazu, genügend und bedarfsgerecht qualifiziertes Personal auszubilden.

Letzte Änderung 03.04.2025

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