Akkreditierung Weiterbildungsgänge Medizinalberufe

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) enthält eine Akkreditierungspflicht für Weiterbildungsgänge, die zu einem eidgenössischen Weiterbildungstitel führen (Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik und Pharmazie).

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Akkreditierung 2023–2025 der Weiterbildungsgänge in Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik und Pharmazie

Die im Zyklus 2016–2018 erteilten Akkreditierungen verlieren im Laufe des Jahres 2025 ihre Gültigkeit. Die neuen Akkreditierungen des Zyklus 2023–2025 gelten ab dem 31. August 2025. Eine Kickoff Veranstaltung zur Präsentation der neu erarbeiteten Qualitätsstandards fand am 22. Juni 2022 statt. Die wesentlichen Dokumente (Verordnung, Qualitätsstandards, Erläuterung, Leitfaden und Liste möglicher Indikatoren der Qualitätssicherung) sind auf dieser Seite weiter unten verlinkt. Ein Akkreditierungsgesuch ist spätestens zwei Jahre vor Ablauf der gültigen Akkreditierung mit einem beigelegten Selbstevaluationsbericht bei der Akkreditierungsinstanz (BAG) einzureichen.

Akkreditierung 2016–2018 der Weiterbildungsgänge in Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik und Pharmazie

Gemäss Artikel 29 MedBG gilt die Akkreditierung höchstens für sieben Jahre. Die Akkreditierungsinstanz hat entsprechend das Bundesamt für Gesundheit BAG mit der Vorbereitung der Akkreditierung 2016–2018 beauftragt. Ziele und Prioritäten wurden festgesetzt, nach welchen neue Qualitätsstandards erarbeitet wurden.

Die Verfahren der Akkreditierung der Weiterbildungsgänge wurden zwischen Februar 2016 und August 2018 durchgeführt.

Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (AAQ) hat die Verfahren mit externen Expertinnen und Experten durchgeführt.

Der nächste Akkreditierungszyklus wird im Zeitraum 2023-2025 stattfinden.

Akkreditierung 2012–2015 der Weiterbildungsgänge in Humanmedizin und Pharmazie

Anlässlich der Revision vom 1. Januar 2011 der Verordnung vom 27. Juni 2007 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (MedBV) wurden nach Akkreditierung zwei eidgenössische Weiterbildungstitel in Pharmazie geschaffen (Fachapotheker und Fachapothekerinnen in Offizinpharmazie und in Spitalpharmazie).

Anlässlich der Revision vom 1. Januar 2015 der MedBV wurde nach Akkreditierung ein eidgenössischer Weiterbildungstitel in Handchirurgie geschaffen.

Akkreditierung 2009–2011 der Weiterbildungsgänge in Humanmedizin, Zahnmedizin und Chiropraktik.

Vor Inkrafttreten des MedBG wurde eine erste Akkreditierung 2004–2005 durchgeführt. Die zweite (reguläre) Akkreditierung fand 2009–2011 statt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 31. August 2011 die 43 Weiterbildungsprogramme in Humanmedizin, 1 Weiterbildungsprogramm in Chiropraktik und 4 Weiterbildungsprogramme in Zahnmedizin akkreditiert.

Akkreditierungen

Letzte Änderung 26.03.2024

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