Provisorische Akkreditierung

In den Übergangsbestimmungen des Psychologieberufegesetzes war die provisorische Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Psychotherapie geregelt. Am 31. März 2018 ist die fünfjährige Übergangsfrist und damit die Geltungsdauer der provisorischen Akkreditierung abgelaufen.  

Mit der provisorischen Akkreditierung wurde Kontinuität und Verlässlichkeit im Übergang von der Rechtslage vor Inkraftsetzung des Psychologieberufegesetzes zu derjenigen ab Inkraftsetzung des Gesetzes sichergestellt. Hierzu hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 49 des Psychologieberufegesetzes die Liste mit denjenigen Weiterbildungsgängen in Psychotherapie erstellt, die während fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetztes am 1. April 2013 als provisorisch akkreditiert galten. Die in diesen Weiterbildungsgängen - auch vor der Inkraftsetzung des Gesetzes - erworbenen Titel gelten als eidgenössische.  

Seit dem 1. April 2018 können nur noch Weiterbildungsgänge, die gemäss PsyG ordentlich akkreditiert worden sind, mit dem eidg. Weiterbildungstitel abgeschlossen werden. Diese sind in der Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge aufgeführt.

Weiterführende Themen

Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge

Das Bundesamt für Gesundheit BAG führt und aktualisiert laufend die Liste der ordentlich akkreditierten Weiterbildungsgänge.

FAQ zum Psychologieberufegesetz

Die «FAQ» zum PsyG geben Antworten auf häufige Fragen, welche dem BAG von Weiterbildungsorganisationen, Weiterzubildenden, Verbänden und weiteren Interessierten zum PsyG gestellt werden.

Letzte Änderung 02.11.2023

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