Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge

Gemäss Art. 34, Abs. 2 PsyG werden die vom Bund ordentlich akkreditierten Weiterbildungsgänge in einem Verzeichnis publiziert. Der erfolgreiche Abschluss eines in diesem Verzeichnis aufgeführten Weiterbildungsgangs führt zum eidgenössischen Weiterbildungstitel.

Die folgenden Weiterbildungsgänge sind ordentlich akkreditiert gemäss Art. 11 ff. des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe, PsyG. Sie führen zu den eidgenössischen Weiterbildungstiteln gemäss Art. 8 PsyG. Ihr Abschluss berechtigt zur Führung folgender Berufsbezeichnungen gemäss Art. 6 der Verordnung über die Psychologieberufe, PsyV:

  • eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin oder eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut
  • eidgenössisch anerkannte Kinder- und Jugendpsychologin oder eidgenös­sisch anerkannter Kinder- und Jugendpsychologe
  • eidgenössisch anerkannte klinische Psychologin oder eidgenössisch anerkann­ter klinischer Psychologe
  • eidgenössisch anerkannte Neuropsychologin oder eidgenössisch anerkannter Neuropsychologe
  • eidgenössisch anerkannte Gesundheitspsychologin oder eidgenössisch aner­kannter Gesundheitspsychologe.

Die Akkreditierung gilt für höchstens sieben Jahre.

Weiterführende Themen

FAQ zum Psychologieberufegesetz

Die «FAQ» zum PsyG geben Antworten auf häufige Fragen, welche dem BAG von Weiterbildungsorganisationen, Weiterzubildenden, Verbänden und weiteren Interessierten zum PsyG gestellt werden.

Letzte Änderung 01.10.2024

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Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
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Tel. +41 58 465 85 57
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