Die Akkreditierung gemäss Psychologieberufegesetz ist ein mehrstufiges und transparentes Verfahren. Es überprüft anhand definierter Kriterien und Qualitätsstandards, ob die Weiterbildungsgänge bestimmte Anforderungen erfüllen.
Etappen
Die im Psychologieberufegesetz festgeschriebene Akkreditierung ist ein Instrument zur Qualitätsprüfung und verläuft internationalen Vorschriften und Praktiken entsprechend mehrere Stufe:
1. Die verantwortliche Organisation führt anhand der Akkreditierungskriterien (Art. 13 PsyG) und der Qualitätsstandards eine Selbstevaluation ihres Weiterbildungsgangs durch und verfasst dazu einen Bericht.
2. Auf der Grundlage des Selbstevaluationsberichts nimmt eine Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten in Zusammenarbeit mit der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ dem Akkreditierungsorgan eine externe Begutachtung des Weiterbildungsgangs vor (Fremdevaluation).
3. Die Psychologieberufekommission (PsyKo) wird von der Akkreditierungsinstanz angehört.
4. Die Akkreditierungsinstanz fällt für jeden Weiterbildungsgang einen Akkreditierungsentscheid. Die Akkreditierung kann mit Auflagen verbunden werden und gilt für maximal sieben Jahre.
Instanzen
Akkreditierungsinstanz:
Die Verantwortung für das gesamte Akkreditierungsverfahren sowie die Kompetenz, die Akkreditierungsentscheide zu fällen, liegen beim Eidgenössischen Departement des Innern EDI. Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist das von der Akkreditierungsinstanz mit der Prozessführung der Verfahren beauftragte und somit für dieses Geschäft federführende Amt.
Akkreditierungsorgan:
Den Auftrag zur Organisation und Begleitung der Fremdevaluation durch unabhängige Expertinnen und Experten erhält jeweils die Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ, welche vom Bundesrat für diese Aufgabe bestimmt wurde.
Begutachtergremium Fremdevaluation:
Im Rahmen der Fremdevaluation wird der Weiterbildungsgang von einer Expertenkommission, in der Regel bestehend aus zwei bis drei externen unabhängigen Expertinnen und Experten, begutachtet. Die Kommission wird für jedes Verfahren individuell zusammengestellt.
Psychologieberufekommission:
Bevor das EDI den Akkreditierungsentscheid fällt, wird eine Anhörung der Psychologieberufekommission durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung nimmt die Kommission im Hinblick auf die Entscheide Stellung zum Akkreditierungsgesuch.
Dokumente zur Einreichung des Akkreditierungsgesuches:
Akkreditierungskriterien und Qualitätsstandards
Letzte Änderung 17.01.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 465 85 57
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ)
Website
- Tel.
- +41 31 380 11 50