Akkreditierungskriterien und Qualitätsstandards

Anhand der gesetzlich festgelegten Akkreditierungskriterien sowie definierter Qualitätsstandards wird im Rahmen der Akkreditierung überprüft, ob die Weiterbildungsgänge den Anforderungen des Psychologieberufegesetzes entsprechen.

Akkreditierungskriterien

Im Psychologieberufegesetz sind die Anforderungen an die Weiterbildungsgänge, die im Rahmen der Akkreditierung überprüft werden, in Form von Akkreditierungskriterien festgehalten (Art. 13). Um die Überprüfung jenes zentralen Akkreditierungskriteriums zu ermöglichen, das auf die Erreichung der vom Gesetz in Artikel 5 vorgegebenen Weiterbildungsziele ausgerichtet ist (Art. 13 Abs. 1 Bst. b), wurden Qualitätsstandards formuliert.

Qualitätsstandards

Diese Standards wurden vom Bundesamt für Gesundheit BAG - in Zusammenarbeit mit der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ - auf der Basis der im Psychologieberufegesetz enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen, in der Schweiz geltender Standards sowie internationaler Vorgaben entworfen und im Gespräch mit Fachpersonen aus den jeweiligen Bereichen angepasst und finalisiert.

Dokumente zur Einreichung der Akkreditierungsgesuche

Der Leitfaden zum Akkreditierungsverfahren enthält detaillierte Ausführungen und Richtlinien zu jedem einzelnen Aspekt der Akkreditierung nach PsyG, zur Erstellung des Selbstevaluationsberichts sowie zum Ablauf der Fremdevaluation.

Den Leitfaden zum Akkreditierungsverfahren, die Qualitätsstandards sowie die Vorlagen für das Akkreditierungsgesuch und den Selbstevaluationsbericht finden sich für die verschiedenen Fachbereiche gesondert in den folgenden Listen:

Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen der Teilrevision der AkkredV-PsyG, die am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wurde Anhang 1 betreffend die Qualitätsstandards für das Fachgebiet der Psychotherapie angepasst. Die Dokumente und Vorlagen zum Akkreditierungsverfahren in diesem Bereich wurden entsprechend aktualisiert.

Bitte nutzen Sie nur die Dokumente vom 15. Dezember 2020!

Weiterführende Themen

Akkreditierungsverfahren

Das Akkreditierungsverfahren sowie die zuständigen Instanzen sind im Psychologieberufegesetz festgeschrieben.

Letzte Änderung 21.09.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsberufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 18 99
E-Mail

Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ)
Website 

Tel.
+41 31 380 11 50

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