In Analogie zur Akkreditierung gemäss Bundesgesetz über die Medizinalberufe gilt auf der Basis des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe die Akkreditierung von Weiterbildungsgängen als Voraussetzung für die Erteilung eidgenössischer Weiterbildungstitel.
Im Psychologieberufegesetz ist im Zeichen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und des Konsumentenschutzes die Vergabe eidgenössischer Weiterbildungstitel als Qualitätslabel festgeschrieben. Damit ein Weiterbildungsgang zum eidgenössischen Titel führt, muss dieser das ordentliche Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
Eidgenössische Weiterbildungstitel sind in den Fachbereichen Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, Neuropsychologie, Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie vorgesehen. Der Bundesrat kann, je nach Entwicklung in den verschiedenen Fachbereichen der Psychologie, weitere eidgenössische Weiterbildungstitel einführen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Akkreditierungsverfahren sind zum einen im Psychologieberufegesetz und zum anderen in der Verordnung des Eidg. Departements des Innern EDI über die Akkreditierung der Weiterbildungen enthalten.
Letzte Änderung 02.11.2023
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