Seit 2007 besteht eine Akkreditierungspflicht für Studiengänge, die zu einem eidgenössischen Diplom führen. Die Akkreditierung wird nach einem Doppelverfahren durchgeführt.
Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) enthält eine Akkreditierungspflicht für die Studiengänge, die zu einem eidgenössischen Diplom führen. Dies betrifft die Studiengänge in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie in Pharmazie und Chiropraktik.
Gleichzeitig enthält auch das Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG) eine Akkreditierungspflicht für alle Hochschulen und Institutionen im Hochschulbereich (institutionelle Akkreditierung) und die Möglichkeit einer freiwilligen Akkreditierung für universitäre Studienprogramme (Programmakkreditierung).
Akkreditierungsverfahren
Die Akkreditierung der universitären Ausbildungsgänge muss sowohl die Kriterien des HFKG für eine Programmakkreditierung, wie diejenigen des MedBG erfüllen (Qualitätsstandards).
Die Akkreditierungsinstanz ist für beide Teile der Akkreditierung der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR).
Aktuell findet die Akkreditierung der universitären Studiengänge statt. Diese sollte 2021/22 abgeschlossen sein.
Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ ist als durchführendes Akkreditierungsorgan tätig und führt die Qualitätsüberprüfung durch – zusammengefasst in einem Verfahren.
Für individuelle Anerkennungen von ausländischen Diplomen und/oder Weiterbildungstiteln wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle MEBEKO (MEBEKO@bag.admin.ch).
Als verantwortliche Organisation nach MedBG wenden Sie sich bitte an medbg@bag.admin.ch.
Letzte Änderung 26.03.2024
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Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe
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