Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission. Sie unterstützt den Bundesrat bei der Qualitätsentwicklung in der medizinischen Leistungserbringung im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.
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Laufende Ausschreibungen
Studie zur Weiterentwicklung vom Critical Incident Reporting & Reacting NETwork (CIRRNET) als einheitliche nationale Meldeplattform
Gegenstand: Durchführen einer Studie, die Entscheidungsgrundlagen zur Weiterentwicklung von CIRRNET als einheitliche nationale Meldeplattform für alle Leistungserbringerarten nach KVG liefert und klärt, wie erreicht werden kann, dass die Rückmeldungen aus dem CIRRNET (Quick Alerts) auch zu Massnahmen bei den Leistungserbringern führen.
Als Eingabetermin für die Angebote gilt der 31. Juli 2024.
Nationales Qualitätsentwicklungsprogramm in der ambulanten Pflege
Gegenstand:
- Umsetzen einer datenbasierten Qualitätsentwicklung der Leistungen in der ambulanten Pflege
- Eruierung von Messungen und Massnahmen zur Qualitätsverbesserung an Schnittstellen der ambulanten Pflege mit weiteren Leistungserbringern
Als Eingabetermin für die Angebote gilt der 31. Juli 2024.
Information: Zusammenarbeit der EQK mit Dritten
Die EQK überträgt gemäss ihrem Auftrag Aufgaben an Dritte. Das Ziel ist immer die Entwicklung von Massnahmen zur Verbesserung der Qualität von medizinischen Leistungen. Die Aufgabe wird an die geeignetste Anbieterin übertragen. Eine Zusammenarbeit mit der EQK in diesem Rahmen bedeutet nicht, dass die EQK bestimmte Organisationen, Personen, Produkte oder Leistungen empfiehlt.
Finanzhilfen
Dieses Dokument dient der Unterstützung der Entwicklung von Projekten bezüglich Richtlinien für die klinische Praxis.
Aufgaben der EQK
Die Eidgenössische Qualitätskommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Sie berät die verschiedenen Akteure im Bereich der Qualitätsentwicklung und koordiniert deren Aktivitäten.
- Sie berät den Bundesrat bei der Festlegung von Massnahmen zur Qualitätsentwicklung.
- Sie beauftragt Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung und systematische Studien (beispielsweise zum Thema Patientensicherheit) durchzuführen.
- Sie beauftragt Dritte, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln und die bestehenden weiterzuentwickeln (mit Qualitätsindikatoren kann Qualität statistisch gemessen werden).
- Sie leistet Abgeltungen an die beauftragten Dritten.
- Sie kann nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung finanziell unterstützen.
- Die EQK erstellt jährlich einen Bericht zuhanden des Bundesrates und veröffentlicht diesen in geeigneter Form.
Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
- vier Personen der Leistungserbringer, wobei eine Person die Spitäler, eine Person die Ärzteschaft und eine Person die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vertritt;
- zwei Personen der Kantone;
- zwei Personen der Versicherer;
- zwei Personen der Versicherten und der Patientenorganisationen;
- fünf Personen der Wissenschaft.
Die Kommission zählt 15 Mitglieder und ist nach Geschlecht und Sprache ausgewogen zusammengesetzt. Die Kommissionsmitglieder und die Präsidentin oder der Präsident werden vom Bundesrat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Das Sekretariat der Kommission wird durch eine Sektion «Sekretariat der Eidgenössischen Qualitätskommission» geführt, die administrativ der Abteilung Tarife und Grundlagen des BAG zugeordnet ist.
Mitglieder der EQK
Die Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt und sind auf der Seite der Bundeskanzlei ersichtlich.
Jahresziele und Jahresberichte
Jahresziele
Jahresberichte
Dokumente
Publikationen und Stellungnahmen
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Gesetze
Medien
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Letzte Änderung 28.05.2024
Kontakt
Eidgenössisches Departement des Inneren
Sekretariat der Eidgenössischen Qualitätskommission
c/o Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz