Lärmschutz
Der beste Lärmschutz ist, ihn unnötig zu machen!
Gegen Lärmprobleme vorsorgen ist besser, als sie zu heilen versuchen. Planer, Bauherrschaft, Architekten, Ingenieure, Handwerker und Behörden sind gefordert, vorhandene und zukünftige Lärmquellen in die Schranken zu weisen.
Lärmvorsorge bei Bauvorhaben
Das «Bauen im Lärm» stellt je länger je mehr hohe Anforderungen an alle Beteiligten - Fachleute aus Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros, Bauherrschaften und Behörden.
Wer umfassend informiert ist rund um das Bauen in lärmbelasteten Gebieten und dieses Wissen frühzeitig in die Projektierung einbringt, gelangt ohne Umwege zum Ziel der Baubewilligung.
Neuanlagen mit Lärm
Kleinere neue oder geänderte Anlagen, beispielsweise für die Parkierung von Fahrzeugen oder zur Wärmegewinnung (Wärmepumpen), dürfen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen, soweit dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen dürfen die Planungswerte nicht überschreiten.
Alltagslärm
Was dem einen Lärm, hört der andere gern. Was nicht gesetzlich geregelt wurde, muss individuell ausgejasst werden. Da alle gelegentlich oder regelmässig Schall produzieren, müssen auch alle gelegentlich bereit sein, Lärm einzustecken.
Ein Auto, ein Güterzug, ein Lüftungsaggregat oder eine Recyclinganlage verursachen Lärm als unerwünschte Nebenwirkung. Für solche Geräusche wurden in der Lärmschutzverordnung Grenzwerte festgelegt. Andere Aktivitäten produzieren Töne oder Geräusche mit dem Sinn, gehört zu werden. Wird die Lautstärke von Musik, das Glockenläuten oder Kindergeschrei eingeschränkt, so wird der Zweck des Geräusches möglicherweise nicht mehr vollständig erfüllt.
Veranstaltungen mit Schall und Laser
Veranstalter, Musikerinnen, Publikum, Nachbarschaft und Behörden finden auf der Seite des Cercle Bruit und der spezifischen Webseite «SchallundLaser» fast alles, was es für eine gelungene Veranstaltung braucht.
Veranstaltungen mit Schallpegeln über 93 dB (A) im Stundenmittel sind der zuständigen Gemeinde mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendlliche unter 16 Jahre richten dürfen nicht lauter als 93 dB (A) sein.
- Meldeformular für Veranstaltungen mit Schall [pdf, 136 KB]
- Information für Veranstalter (Schall) [pdf, 149 KB]
Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen, sind ebenfalls mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Die Meldung hat über das Meldeportal des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu erfolgen.
Auskunftsperson bei allgemeinen Fragen: Sara Bachmann
Weitere Informationen zum Thema Lärm: www.laerm.ch