Neues Abkommen über soziale Sicherheit
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) ein neues Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen. Das Abkommen sichert langfristig die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der beiden Staaten in Fortführung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA).
Das neue Abkommen über soziale Sicherheit wird seit dem 1. November 2021 vorläufig angewendet. Es tritt am 1. Oktober 2023 endgültig in Kraft.
Es enthält die gleichen Koordinationsgrundsätze wie das FZA: Gleichbehandlung, Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften, Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, Leistungsexport, Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen Behörden und Trägern. Die Bestimmungen des EU-Koordinationsrechts (EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009) wurden vereinfacht und an die Bedürfnisse der beiden Staaten angepasst
In diesen Mitteilungen werden die Auswirkungen im Einzelnen dargestellt: