Wer zahlt für eine Impfung?
Impfungen schützen vor Krankheiten.
Zum Beispiel gegen Grippe, Röteln oder Kinder-Lähmung.
Aber wer zahlt die Impfungen?
Die Krankenkasse oder Sie selbst?
Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Das zahlt die Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt viele Impfungen.
Doch was zahlt die Krankenkasse, was nicht?
Ob sie zahlen muss, steht im Gesetz.
Aber wie kann man wissen, was dort steht?
Fragen Sie:
- in der Arzt-Praxis
- in der Apotheke
- bei Ihrer Krankenkasse.
Die Krankenkasse zahlt:
- den Impf-Stoff und die Spritze
- die ärztliche Behandlung und das Impfen
- die damit verbundene Arbeit
Zum Beispiel:
Ihr Hausarzt kontrolliert Ihre letzten Impfungen.
Er überprüft, ob die Impfung für Sie gefährlich ist.
Er macht einen Stempel im Impf-Pass.
Sie zahlen 10 % selbst
Seit dem 1. Januar 2026 gilt:
Die Krankenkasse zahlt 90 % der Kosten.
Sie müssen 10 % selbst übernehmen (Selbstbehalt).
Möchten Sie sich impfen lassen?
Sie überlegen, sich impfen zu lassen.
Dann möchten Sie wahrscheinlich wissen:
Zahlt die Krankenkasse die Kosten?
Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Vielleicht möchten Sie zuerst nur eine Beratung.
Danach entscheiden Sie sich gegen eine Impfung.
Dann zahlt die Krankenkasse die Beratung trotzdem.
Das zahlt die Krankenkasse nicht
In gewissen Fällen zahlt die Krankenkasse nicht.
Beispiele:
- Impfungen für Reisen ins Ausland.
Aber manchmal zahlt die Zusatz-Versicherung. - Grippe-Impfung für Personen unter 65 Jahren
- Impfungen aus beruflichen Gründen.
Dann zahlt eventuell der Arbeitgeber
(Ort, wo Sie arbeiten).
Wo kann man sich impfen lassen?
Hier können Sie sich impfen lassen:
- in der Arzt-Praxis
- im Spital
- in einem Impf-Zentrum
Wichtig:
Die Krankenkasse zahlt nur, wenn Sie sich dort impfen lassen.
Achtung:
Wenn Sie sich in einer Apotheke impfen lassen, zahlen Sie die Impfung selbst.
Übersetzung vom Kompetenzzentrum Leichte Sprache (KLS)
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern