Verkaufsverbot für elektronische Einwegzigaretten
Die nachstehenden Informationen geben einen Überblick über die Kantone, die ein Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten eingeführt haben und in diesem Bereich einen restriktiveren Ansatz verfolgen als das Bundesrecht.
Das Urteil des Bundesgerichts 2C_264/2025, 2C_290/2025, 2C_291/2025 vom 1. Juli 2026 bestätigt, dass das kantonale Recht des Wallis, das den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten verbietet, mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Diese Rechtsprechung legitimiert auch kantonale Regelungen, die ein entsprechendes Verbot vorsehen. Sie bestätigt zudem, dass Kantone, die eine solche Massnahme noch nicht erlassen haben, die Möglichkeit haben, diese einzuführen, wenn sie es für angebracht halten.
Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 15. Juli 2026
Für weitere Informationen zu den Vorschriften jedes Kantons können Sie hier klicken: Detaillierte Angaben zu den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Kantone
Stand vom 31.07.2026