Testkäufe Tabakprodukte und elektronische Zigaretten
Testkäufe helfen, die Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze beim Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten zu überprüfen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz, unterstützen die Prävention und schaffen eine Grundlage für den wirksamen Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen.
Testkäufe sind ein bewährtes Instrument, um den Jugendschutz zu stärken. Sie zeigen, ob Verkaufsstellen die gesetzliche Altersgrenze beim Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten einhalten. Gleichzeitig sensibilisieren sie Verkaufsstellen für ihre Verantwortung und tragen dazu bei, dass Jugendschutzbestimmungen langfristig besser eingehalten werden. Die Ergebnisse liefern dem Bund und den Kantonen wichtige Informationen, um Präventionsmassnahmen gezielt weiterzuentwickeln und ihre Wirksamkeit zu beurteilen.
Gesetzliche Regelung
Die Durchführung von Testkäufen ist im Tabakproduktegesetz (Art. 24, TabPG) sowie im Lebensmittelgesetz (Art. 14a, LMG) gesetzlich geregelt.Die Bundesgesetzgebung legt schweizweit einheitliche Mindestanforderungen für die Durchführung fest und schafft die Grundlage, Verstösse gegen die Abgabebestimmungen rechtlich zu verfolgen. Dadurch werden sowohl der Schutz der minderjährigen Testkaufpersonen als auch die Gleichbehandlung der Verkaufsstellen gewährleistet.
Umsetzung und Berichterstattung
Für die Durchführung der Testkäufe sind die Kantone zuständig. Sie können sie selbst durchführen oder spezialisierte Fachorganisationen damit beauftragen. Die Umsetzung erfolgt nach einem kantonalen Testkonzept. Wenn Kantone Testkäufe nach den Vorgaben des TabPG durchführen, müssen sie die Resultate dieser Testkäufe dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einmal pro Jahr melden. Die Meldung umfasst die Anzahl der durchgeführten Testkäufe sowie die Zahl der festgestellten Verstösse, wobei die Art des Produkts wie auch die Art der Verkaufsstelle präzisiert werden müssen. Diese Daten bilden die Grundlage für das nationale Monitoring und die Weiterentwicklung des Jugendschutzes.
Die Daten aus dem Jahr 2025 zeigen, dass in fünf Kantonen Testkäufe durchgeführt wurden. Die Kontrollen fanden hauptsächlich in Ladenketten, Kiosken und Kleinläden statt. Insgesamt wurden 286 Testkäufe durchgeführt, wobei 77 Verstösse gegen das Tabakproduktegesetz festgestellt wurden. Mehr als die Hälfte dieser Verstösse betraf die Abgabe von elektronischen Zigaretten an Minderjährige.
Bundesamt für Gesundheit BAG
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