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Langfristige Massnahmen nach einem radiologischen Ereignis

Nach Beendigung der Notfallsituation erarbeitet das BAG langfristige Massnahmen, um der betroffenen Bevölkerung ein möglichst normales Leben zu ermöglichen.

Wenn die Lage nach einem radiologischen Ereignis unter Kontrolle und stabil ist und die voraussichtliche Entwicklung eingeschätzt werden kann, kann der Bundesrat die Notfallsituation formell für beendet erklären (Art. 141, StSV). Das BAG erarbeitet die langfristigen Massnahmen für diese Phase (Art. 171, StSV). Ziel dieser Massnahmen ist in erster Linie die Wiederherstellung eines möglichst normalen Lebens für die betroffene Bevölkerung. Im Gegensatz zu den vorhergehenden Phasen eines Ereignisses treten auch nicht-radiologische Kriterien stärker in den Vordergrund – etwa wirtschaftliche oder psychosoziale Folgen.

Gesundheitsüberwachung

Psychologische Betreuung

Sowohl leicht als auch schwer strahlenverletzte Personen können durch die aussergewöhnliche Situation und den ungewissen Ausgang in psychische Ausnahmezustände geraten. Zudem kann es Menschen geben, die glauben, bestrahlt worden zu sein, obwohl das nicht stimmt, sogenannte «worried wells». Es ist wichtig, alle diese Personen möglichst schnell psychologisch zu betreuen. So kann eine Massenpanik vermieden werden und Notfallinstitutionen bleiben für tatsächlich Betroffene frei.

Screeningprogramm / Nachsorge

Bestimmte Krankheiten können Jahre nach einem Strahlenunfall auftreten. Dazu gehören Krebserkrankungen (z. B. Tumore, Leukämien), aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit und Schlaganfälle. Diese Folgen können schon bei niedrigen Strahlendosen auftreten und sind oft noch Jahrzehnte später vermehrt zu beobachten.

Ziel von Nachsorgeuntersuchungen und Screeningprogrammen ist es, solche Krankheiten früh zu erkennen. Das macht aber nur Sinn, wenn dadurch die Krankheitshäufigkeit und Sterblichkeit gesenkt werden können – und wenn bei gesunden Menschen keine unnötige Angst entsteht. Darum ist es nicht sinnvoll, schon vor einem Ereignis allgemeine Nachsorgepläne festzulegen. Diese sollten erst nach einem Ereignis, passend zur Situation, gemeinsam von Fachleuten aus der Medizin, Strahlenphysik, Chemie, Ethik, Wirtschaft und Politik erarbeitet werden. Da solche Krankheiten oft erst nach vielen Jahren auftreten, ist dafür genügend Zeit vorhanden. Wichtig ist, dass nach einem Strahlenunfall sofort alle betroffenen Personen erfasst und ihre Aufenthaltsorte langfristig dokumentiert werden.

Landwirtschaft und Lebensmittel

Über kontaminierte Nahrungsmittel können radioaktive Stoffe in den menschlichen Körper gelangen und diesen schädigen. Um die Bevölkerung vor der Aufnahme von Radioaktivität über die Nahrungskette zu schützen, sind vor allem in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittel Massnahmen erforderlich.

In der Schweiz gelten bereits heute Höchstgehalte für Radioaktivität in Lebensmitteln (Kontaminantenverordnung, VHK). Diese müssen auch nach einem radiologischen Ereignis eingehalten werden. Hierzu unterstützt das BAG die NAZ bei der Erarbeitung der entsprechenden Messprogramme.

In einem kontaminierten Gebiet kann Radioaktivität auch in landwirtschaftliche Produkte gelangen. So können beispielsweise bei einer Kuh, die kontaminiertes Gras frisst, radioaktive Stoffe in der Milch festgestellt werden. Um dies zu verhindern, kann in der Akutphase eines Ereignisses von der NAZ ein Ernte- und Weideverbot angeordnet werden. Auch in den späteren Phasen muss sichergestellt werden, dass Nutztiere nicht mit kontaminierten Futtermitteln gefüttert werden und kontaminiertes Erntegut nicht in den Umlauf gelangt. Ob die gesetzlichen Höchstwerte eingehalten werden, muss mit Hilfe von Messungen überprüft werden. Hierzu kann die Messorganisation des Bundes eingesetzt werden, aber auch die kantonalen Laboratorien.

Dekontaminationsmassnahmen und Abfallmanagement

Damit kontaminierte Gebiete nach einem radiologischen Ereignis wieder genutzt und bewohnt werden können, müssen sie dekontaminiert werden. Mögliche Dekontaminationsmethoden umfassen beispielsweise das Abtragen der obersten Erdschicht, die Entfernung von Laub und Ästen oder die Reinigung von Flächen mit Wasser, etwa mit einem Hochdruckreiniger. Bei diesen Massnahmen können grosse Mengen an radioaktivem Abfall entstehen, der in einem ersten Schritt zwischengelagert werden muss, bevor eine endgültige Lösung definiert wird.

Dekontamination von Personen

Auch Personen können kontaminiert sein. Zur Dekontamination genügen in der Regel ein Kleiderwechsel und eine gründliche Dusche. Handelt es sich um einen kontaminierten Patienten oder eine kontaminierte Patientin, ist eine Dekontamination vor der Behandlung oder Aufnahme in ein Spital zwingend notwendig, um eine Verschleppung zu verhindern. Jedes Spital mit einer Notfallstation ist in der Lage, eine kleine Anzahl von Personen vor der Aufnahme zu dekontaminieren. In der Schweiz gibt es darüber hinaus 16 Dekontaminationsspitäler, die bei einem Massenfall in der Lage sind, auch eine grosse Anzahl Patientinnen und Patienten zu dekontaminieren.

Nationaler Verbund Katastrophenmedizin KATAMED (ehemals Koordinierter Sanitätsdienst KSD)

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern