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Gesuch einreichen für die Anerkennung ausländischer Weiterbildungstitel in einem Psychologieberuf (neu)

Hier finden Sie das Gesuchsformular zur Anerkennung von ausländischen Weiterbildungstiteln in einem Psychologieberuf.

Wer einen ausländischen Weiterbildungstitel in Psychologie erworben hat und in der Schweiz arbeiten möchte, muss diesen in der Schweiz als gleichwertig anerkennen lassen. Erst dann kann eine der folgenden geschützten Berufsbezeichnungen verwendet werden:

  • eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin / eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut
  • eidgenössisch anerkannte Kinder- und Jugendpsychologin / eidgenössisch anerkannter Kinder- und Jugendpsychologe
  • eidgenössisch anerkannte Gesundheitspsychologin / eidgenössisch anerkannter Gesundheitspsychologe
  • eidgenössisch anerkannte Neuropsychologin / eidgenössisch anerkannter Neuropsychologe
  • eidgenössisch anerkannte klinische Psychologin / eidgenössisch anerkannter klinischer Psychologe

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass der ausländische Weiterbildungstitel dem entsprechenden Schweizer Weiterbildungstitel gleichwertig ist (siehe Referenzrahmen).

Wichtig: Die Anerkennung eines Weiterbildungstitels ist nur möglich, wenn Sie einen anerkennungsfähigen Hochschulabschluss in Psychologie besitzen. Ohne einen solchen Abschluss kann ein Weiterbildungstitel nicht anerkannt werden.

Gesuchsformular für die Anerkennung eines Weiterbildungstitels in Psychologie

Besitzen Sie einen ausländischen Weiterbildungstitel in einem der folgenden Psychologieberufe und möchten diesen anerkennen lassen? Dann reichen Sie das Gesuchsformular, das Ihrem Weiterbildungstitel entspricht, vollständig ein:

Referenzrahmen

Die eingereichten Gesuchsunterlagen werden gemäss Referenzrahmen geprüft. Hier finden Sie die nötigen Inhalte, die eine ausländische Weiterbildung enthalten muss, damit sie in der Schweiz im entsprechenden Fachbereich anerkannt werden kann.

FAQ

((Hier FAQ auflisten))

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