Gesuch einreichen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in einem Psychologieberuf (neu)
Hier finden Sie das Gesuchsformular zur Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen in einem Psychologieberuf.
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss in einem Psychologieberuf (Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, Gesundheitspsychologie, Neuropsychologie und Klinische Psychologie) erworben haben und in der Schweiz tätig sein möchten, müssen Sie diesen durch die Psychologieberufekommission (PsyKo) anerkennen lassen.
Wichtig: Reichen Sie Ihr Gesuch mit sämtlichen Dokumente per Post ein. Bitte senden Sie ausschliesslich beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente ein – es werden keine Dokumente zurückgeschickt. Nach Eingang Ihres Dossiers erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Die erste inhaltliche Prüfung erfolgt in der Regel nach 4 bis 5 Monaten. Anschliessend erhalten Sie eine Rückmeldung sowie eine Rechnung für den Kostenvorschuss.
Gesuchsformular für die Anerkennung eines Hochschulabschlusses in Psychologie
Besitzen Sie einen ausländischen Hochschulabschluss in Psychologie? Dann reichen Sie folgendes Gesuchsformular vollständig beim BAG ein:
Welche Dokumente Sie genau einreichen müssen, steht im Gesuchsformular.
Referenzrahmen
Die eingereichten Gesuchsunterlagen werden gemäss Referenzrahmen geprüft.
In der Schweiz dürfen Sie die Berufsbezeichnung «Psychologin» oder «Psychologe» nur führen, wenn Ihr Abschluss anerkannt ist. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Ihr Studium gleichwertig zu einem Schweizer Psychologiestudium ist. In der Regel bedeutet dies:
- ein Studium im Umfang eines Bachelor- und Masterabschlusses (oder gleichwertig)
- insgesamt mindestens 225 ECTS-Punkte in Psychologie
- Nachweis der wichtigsten Grundlagenfächer (Liste vgl. weiter unten)
Wenn Ihr Studium nicht dem Bologna-System entspricht, muss es hinsichtlich Inhalt und Arbeitsaufwand vergleichbar sein. Ein ECTS steht für 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand.
FAQ
((Hier FAQ auflisten))