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RedenVeröffentlicht am 5. Mai 2026

Elektronisches Gesundheitsdossier – Neustart in die digitale Zukunft

Bern – Referat von Anne Lévy, Direktorin BAG anlässlich der Transform 2026, einer Fachveranstaltung der Berner Fachhochschule zum Thema «Digital Public Infrastructure» – Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren
Werte Anwesende

Ich freue mich sehr, heute hier zu sein. Gerne nutze ich die Gelegenheit, um das Thema digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen zu beleuchten. Dafür werde ich Ihnen darlegen, wie das Programm DigiSanté, der Swiss Health Data Space und das Elektronische Gesundheitsdossier zusammenhängen. Warum das eine das andere bedingt, und wie das neue, elektronische Gesundheitsdossier einen Neustart in die digitale Zukunft ermöglichen kann.

Gemeinsame Standards als Fundament

Führen wir uns noch einmal vor Augen, was uns heute fehlt. Uns fehlen nicht in erster Linie die digitalen Anwendungen in den Arztpraxen, Spitälern, Apotheken, bei der Spitex oder andernorts im Gesundheitswesen. Was uns fehlt, sind gemeinsame Standards. Für Daten. Und zum Austausch von Daten. Gemeinsame Standards sind die Voraussetzung dafür, dass die relevanten, medizinischen Informationen nahtlos und sicher von einem System ins andere fliessen können. Und die Fachpersonen für ganz unterschiedliche Anwendungen einen gemeinsamen Gesundheitsdatenraum nutzen können.

Hier setzt das Programm DigiSanté an: Es umfasst rund 50 Vorhaben. Davon wurde bereits die Mehrheit gestartet. Sie werden nun gestaffelt vorangetrieben. DigiSanté hat eine Laufzeit von 10 Jahren und will drei Ziele erreichen: Die Qualität der Behandlungen verbessern, die Patientensicherheit stärken und die Effizienz im Gesundheitssystem erhöhen. Indem es die digitalen Möglichkeiten ausschöpft. Auch bei den Behördenleistungen. Damit auch die Verwaltung effizienter wird.

Mit der Digitalisierung der Behördenleistungen wollen wir zugleich ein solides, digitales Fundament schaffen: eine Grundlage für nahtlose Datenflüsse und eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Akteuren.

Effizientere Abläufe dank digitalen Behördenleistungen

Gerne veranschauliche ich das mit drei Beispielen.

Auf Anfang Jahr haben wir die Spezialitätenliste vollständig digitalisiert. Das ist das Verzeichnis aller Arzneimittel, die von den Krankenkassen vergütet werden. Das neue Instrument steht online zur Verfügung und enthält alle für die Verschreibung, Behandlung und Verrechnung notwendigen Informationen. Weil die Liste konsequent standardisiert wurde, kann sie einfacher in die bestehenden Systeme der Akteure eingebunden werden. Beispielsweise in Informationssysteme der Leistungserbringer oder der Krankenkassen. Das entlastet alle: Denn damit entfällt die leidige Arbeit, Daten manuell suchen oder von Hand abtippen zu müssen. Was auch die Abläufe beschleunigt und die Datenqualität verbessert. Nach dem gleichen Prinzip digitalisieren wir nun auch die Liste mit den Laboranalysen (Analyseliste) und die Liste der Mittel und Gegenstände, die von den Krankenkassen vergütet werden.

Ein anderes Beispiel ist das Radonportal. Daniel Markwalder, mein Kollege aus der Bundeskanzlei, hat heute Morgen auch die Zusammenarbeit der Bundesbehörden bei der Digitalisierung von Behördenleistungen erwähnt. Das Radonportal veranschaulicht das: Es umfasst seit letztem Dezember die Informationen aus der ehemaligen «Radondatenbank». Und ist dank einer Schnittstelle direkt an das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) angebunden. So können die zuständigen Behörden den Vollzug der Radonmessungen sowie allfällige Sanierungen laufend überwachen. Und da die Daten als Open Government Data zur Verfügung stehen, können sie viel einfacher statistisch und wissenschaftlich ausgewertet werden.

Ein Drittes Beispiel ist das Infoportal für übertragbare Krankheiten. Auch hier haben wir Leitplanken gesetzt, vereinfacht und vereinheitlicht. Damit der Alltag für alle Akteure erleichtert wird. Das Infoportal ist die zentrale Informations- und Meldeplattform des BAG für meldepflichtige Krankheiten wie Grippe- und Corona-Infektionen, aber auch zu Salmonellen- oder Zecken-Fällen. Es liefert neben aktuellen Fallzahlen auch Handlungsempfehlungen für Fachpersonen sowie verständliche Informationen für die Bevölkerung. Und es unterstützt schnelle und koordinierte Entscheidungen bei einer aussergewöhnlichen Häufung von Krankheitsfällen.

Das zeigt: wir machen unsere Hausaufgaben: Wir digitalisieren die Behördenleistungen konsequent – Schritt für Schritt.

Swiss HDS: strukturierter, sicherer Austausch von Gesundheitsdaten

Bei DigiSanté geht es aber nicht um einzelne IT-Projekte. Sondern um die Grundlage für ein modernes, vernetztes Gesundheitswesen in der Schweiz: DigiSanté ist ein strategisches Infrastrukturprogramm. Im Zentrum steht dabei der Gesundheitsdatenraum Schweiz. Mit dem Swiss Health Data Space – dem SwissHDS – wollen wir die Grundlage dafür schaffen, damit Gesundheitsdaten sicher und strukturiert ausgetauscht werden können und mehrfach nutzbar werden: für die Versorgung und die Abrechnung, für effiziente Behördenleistungen, für die Planung und Steuerung des Gesundheitswesens und für die Forschung. So weit sind wir heute noch nicht: Vielmehr tippen Gesundheitsfachpersonen immer noch Laborwerte ab, kopieren Diagnosen und übertragen Medikationslisten von Bildschirm zu Bildschirm.

Weil die Systeme, bildlich ausgedrückt, nicht miteinander «sprechen». Die meisten Informationen sind zwar digital vorhanden, bleiben aber in isolierten Systemen gefangen. Bei den einzelnen Softwarelösungen der Spitäler, Praxen und anderer Gesundheitseinrichtungen. Diese funktionieren für sich selbst genommen gut. Für einen effizienten Datenaustausch reichen sie mangels Vernetzung aber nicht aus. Weil sie nicht verbunden sind, miteinander. Weil sie nicht die gleiche Sprache sprechen. Sie können sich zwar teilweise hören, um im Bild zu bleiben, aber nicht verstehen. Technisch betrachtet liegt das daran, dass sie nicht die gleichen technischen und semantischen Standards verwenden. Hier will der SwissHDS Abhilfe schaffen. Mit nationalen Infrastrukturen und Diensten, mit klaren Vorgaben und einem gesetzlichen Rahmen.

Im SwissHDS verbleiben die relevanten Informationen dezentral, dort wo sie erfasst werden. Sie sind für die jeweils Berechtigten aber zur richtigen Zeit abrufbar oder einsehbar. Das ermöglicht bessere Diagnosen, gezieltere Therapien und eine effiziente Versorgung – und stärkt die Patientensicherheit. Als Grundlage für den SwissHDS stellt der Bund Basisdienste und Infrastrukturkomponenten für den automatisierten Datenaustausch bereit. Und schafft damit ein digitales Fundament, an das alle Systemhersteller andocken können, das alle Akteure nutzen können. Der SwissHDS schafft die Voraussetzung für nahtlose, sichere und effiziente Datenflüsse – zwischen den Gesundheits-Akteuren und dem Staat und unter den Akteuren selbst.

Der Bund realisiert den SwissHDS aber nicht alleine. Sondern in enger Zusammenarbeit mit der Branche und anderen relevanten Akteuren. Das ist zentral für das ganze Programm DigiSanté. Das wichtigste Gremium ist das Branchengremium, es begleitet das Programm strategisch und berät bei der Priorisierung. Auch die Fachgruppe Datenmanagement und ergänzende Fachgremien, leisten wichtige Arbeit. Im Austausch mit der Branche und den unterschiedlichen Fachleuten nehmen wir ganz stark das Engagement wahr, aber auch die Erwartungen der Akteure. Das motiviert uns und zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Neustart mit dem Elektronischen Gesundheitsdossier

Damit komme ich zum letzten Puzzle-Stein meiner Ausführungen: Zum Elektronischen Gesundheitsdossier, dem E-GD. Es ist auf 2030 geplant und soll als Bestandteil des SwissHDS und von den automatisierten Datenflüssen direkt profitieren.

Die neue gesetzliche Grundlage für das Elektronische Gesundheitsdossier hat der Bundesrat letzten November zur Beratung an das Parlament überwiesen. Diese zielen darauf ab, dass das E-GD, welches das bisherige Elektronische Patientendossier (EPD) ablöst, überall in der Schweiz eingeführt wird und alle im Gesundheitswesen damit arbeiten. Denn: wenn es alle nutzen, erhöht sich der Nutzen für alle. Wie heute bereits die Spitäler und Heime, sollen künftig auch Apotheken, Arzt- und Physiotherapie-Praxen sowie alle weiteren ambulanten Leistungserbringer verpflichtet sein, das E-GD zu verwenden.

Die Kantone werden zudem neu niederschwellige Kontaktstellen schaffen, an die man sich wenden kann. Um elektronisch, telefonisch oder direkt vor Ort Unterstützung rund ums E-GD zu erhalten. Neu sollen künftig alle Menschen in der Schweiz kostenlos und automatisch ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten – ausser man spricht sich dagegen aus. Es bleibt also freiwillig. Zahlreiche Länder haben gute Erfahrungen mit einem solchen Opt-Out-System gemacht. Zum Beispiel Österreich, wo die Akzeptanz sehr hoch ist. Lediglich 3 Prozent entscheiden sich dort dagegen.

Neu stellt der Bund für das E-GD ein (einziges) technischen Informationssystem zur Verfügung. Das heisst nicht, dass die Datenhaltung zentral erfolgen wird. Die Daten können über diverse Rechenzentren verteilt gespeichert werden. Es heisst auch nicht, dass der Bund plötzlich Zugang zu allen E-GD Daten haben wird. Der Schutz der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger sowie Datenschutz und Informationssicherheit haben für uns oberste Priorität. Gleichzeitig müssen wir digitale Lösungen bieten, die praxistauglich und benutzerfreundlich sind. Ziel ist, dass das E-GD über standardisierte Schnittstellen nahtlos in den Gesundheitsdatenraum Schweiz integriert wird.

Der Bundesrat will auch die Rollen von Bund und Kantonen neu regeln. Und damit gleichzeitig die Finanzierung. Die Vorlage sieht vor, dass der Bund die Umstellung zum neuen E-GD finanziell mitträgt. Er soll eine neue und zentrale Rolle einnehmen: Indem er die fachliche, rechtliche und organisatorische Gesamtverantwortung für das schweizweit einheitliche Informationssystem trägt, das er auch beschafft. Der technische Betrieb erfolgt im Auftrag und unter direkter Aufsicht und Kontrolle des Bundes durch eine qualifizierte Drittanbieterin. Die laufenden Kosten dafür tragen die Kantone. Schliesslich ist vorgesehen, dass der Bund die Migrationskosten vom EPD zum E-GD sowie die Kosten für Weiterentwicklungen übernimmt, wie zum Beispiel neue Funktionalitäten, gesetzliche Anpassungen oder Technologie-Aktualisierungen.

Parallele Entwicklung schafft Mehrwert

Die Ablösung des EPD und die Entwicklung des SwissHDS und des elektronischen Gesundheitsdossiers erfolgen Hand in Hand. Bis alle relevanten Gesundheitsdaten im SwissHDS über standardisierte Schnittstellen nahtlos und weitgehend automatisiert ausgetauscht werden, bleibt das Patienten- bzw. Gesundheitsdossier die einzige Möglichkeit, behandlungsrelevante Daten so zu speichern, dass weiterbehandelnde Gesundheitsfachpersonen sie nutzen können.

Das E-GD ermöglicht einerseits die langfristige Speicherung der persönlichen Gesundheitsdaten. Und schafft andererseits frühzeitig die Grundlagen für eine strukturierte und standardisierte Datenaufbereitung an der Quelle, in den IT-Systemen der Leistungserbringer. Damit wirkt das E-GD als entscheidender Katalysator auf dem Weg zum SwissHDS – zum Nutzen aller Akteure des Gesundheitswesens.

Es braucht diese langfristige Planung und parallele Umsetzung. Auch Rom wurde nicht in einem Tag gebaut! Genauso wenig können wir das Gesundheitswesen mit einem einzigen Vorhaben digitalisieren. Deshalb ist es entscheidend, dass wir Schritt für Schritt vorgehen, und dabei sicherstellen, dass alle Puzzleteile zusammenpassen und ein grosses Ganzes ergeben. DigiSanté, der SwissHDS und das E-GD schaffen die gemeinsamen Leitplanken, Standards und Infrastrukturen für eine koordinierte Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Wichtige Investition in die Zukunft

Diese digitale Transformation gibt es nicht gratis. Das wissen wir. DigiSanté versteht sich als staatliche Anschubfinanzierung mit Hebelwirkung. Der Bund investiert bewusst in digitale Grundlagen und Standards, im Sinne des Service Public. Damit der Gesundheitsdatenraum seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es das finanzielle Engagement des Bundes. Aber auch Investitionen seitens der Akteure, also beispielsweise von Systemherstellern, Systembetreibern oder Leistungserbringern.

Dazu kommt: Je mehr Akteure ihre Gesundheitsdaten so erfassen und speichern, dass sie nahtlos und sicher geteilt werden können, desto grösser der Nutzen, desto mehr Angebote entstehen: Von digitalen Therapieunterstützungen über intelligente Frühwarnsysteme bis hin zu personalisierter Medizin.

Zum Schluss noch ein Wort zum Umfeld, in dem wir uns bewegen: Für die kommenden Jahre haben Bundesrat und Parlament neue Sparvorgaben beschlossen. Dadurch fehlen dem Programm DigiSanté ab 2027 Mittel. Das bedauern wir sehr. Gleichzeitig setzen wir alles daran, die Digitalisierung im Gesundheitswesen – mit den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten – weiter voranzutreiben. Zusammen mit dem Bundesamt für Statistik, mit dem das BAG das Programm DigiSanté verantwortet.

Die Situation ist schwierig. Sie gefährdet das angestrebte, rasche Vorankommen bei der Digitalisierung. Zusammen mit der Branche, müssen wir nun die Aufgaben neu priorisieren. Dafür braucht es gute, konstruktive Lösungen, die im Auge behalten, worum es geht: Im Zentrum der digitalen Transformation stehen unsere Bevölkerung, die öffentliche Gesundheit und unser Gesundheitswesen. Die digitale Transformation sorgt für Vereinfachung, Entlastung, Transparenz und stärkt die Patientensicherheit. Und sie ist eine wichtige Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems.

Je überzeugter alle involvierten Akteure mitziehen, desto besser und schneller gelangen wir ans Ziel. Desto rascher profitieren alle von der digitalen Transformation: Die Gesundheitsfachpersonen, die Dienstleister – und vor allem die Patientinnen und Patienten und unsere Bevölkerung.

Vielen Dank!

Bundesamt für Gesundheit BAG

Geschäftsleitung
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