Anerkennungen von ausländischen Hochschulabschlüssen und Weiterbildungstiteln in Psychologie (neu)
Hier finden Sie das Online-Formular für die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und ausländischen Weiterbildungstiteln in Psychologie.
Information: Nachdem Ihr Gesuch eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die erste inhaltliche Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgt in der Regel nach 4 bis 5 Monaten.
Online-Formular für die Anerkennung
Besitzen Sie einen ausländischen Hochschulabschluss und/oder einen ausländischen Weiterbildungstitel in Psychologie und wollen diese in der Schweiz anerkennen lassen? Dann füllen Sie folgendes Online-Formular entsprechend aus:
Hinweise zum Online-Formular:
- Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und schicken Sie es digital ab.
- Aus rechtlichen Gründen müssen Sie das generierte Dokument zusätzlich physisch und unterschrieben per Post an das BAG schicken:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Psychologieberufekommission
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Legen Sie die nötigen zusätzlichen Nachweise bei. Welche das sind, lesen Sie im Online-Formular in den verlinkten PDF-Dokumenten oder unter «Was müssen Sie für eine Anerkennung vorweisen?» weiter unten. - Sie können die Anerkennung einzeln (für Hochschulabschluss oder Weiterbildungstitel) oder für beides gleichzeitig (für Hochschulabschluss und Weiterbildungstitel) beantragen, indem Sie die entsprechenden Haken im Online-Formular setzen.
- Für die Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungstitel in Psychologie brauchen Sie zwingend einen (anerkannten) Hochschulabschluss in Psychologie.
Was müssen Sie für eine Anerkennung vorweisen?
Die folgenden Dokumente zeigen auf, welche Nachweise für die Anerkennung eines Hochschulabschluss in Psychologie und die Anerkennung der verschiedenen Weiterbildungstitel in Psychologie notwendig sind.
Informationen zur Gesuchseinreichung via Online-Formular
Weitere Informationen
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Aufgrund der vielen Anfragen, beantworten wir derzeit nur Fragen zu bereits eingereichten Dossiers. Bitte geben Sie die Dossiernummer an, die Sie mit der Empfangsbestätigung erhalten haben.