Die Agenda Grundversorgung soll in zwei Phasen umgesetzt werden. Hier lesen Sie mehr zu den priorisierten Massnahmen und welcher Akteur die Federführung übernimmt.
Im Rahmen der Agenda Grundversorgung hat das BAG gemeinsam mit den Akteuren der Grundversorgung ein Fachbericht mit Handlungsbedarf zur Stärkung der Grundversorgung verfasst. Dabei wurden fünf Themenbereiche mit total 18 Massnahmen definiert. Die Umsetzung der prioritären Massnahmen soll mit Phase 1 im Jahr 2026 starten und bis Ende 2028 dauern. In Phase 2 sollen jene Massnahmen umgesetzt werden, die entweder auf Ergebnissen der prioritären Massnahmen basieren oder aus Ressourcengründen erst nachgelagert angegangen werden können.
Die Rolle des BAG Das BAG übernimmt die Programmleitung und verantwortet die Gesamtkoordination der Arbeiten. Eine entsprechende Roadmap wird gemeinsam mit den Akteuren erarbeitet und soll inklusive Zeitplan bis Q3/26 vorliegen. Die Verantwortung für die Detailplanung und das Erreichen der Ziele liegt bei den jeweils federführenden Akteuren. Mit periodischen Anlässen werden die Vernetzung und der fachliche Austausch unter den Akteuren gefördert und der Umsetzungsstand der Massnahmen dokumentiert.
Priorisierte Massnahmen
Priorisierte Massnahmen im Handlungsfeld A
Im Handlungsfeld A werden folgende Massnahmen prioritär umgesetzt:
Die medizinische Grundversorgung soll breiter abgestützt werden auf interprofessionelle Teams statt Einzelpersonen. Dazu sollen die Kompetenzen von nicht-ärztlichen Gesundheitsfachpersonen besser genutzt und die interprofessionelle Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe gestärkt werden. Vorerst sollen die Rollenprofile innerhalb der Teams in Pflegeheimen, Spitexorganisationen und ambulanten Haus- und Kinderarztpraxen geklärt werden. Dazu koordiniert das BAG eine entsprechende Arbeitsgruppe mit Organisationen der Arbeitswelt, Berufs- und Brachenverbänden, Versicherern und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Federführung: BAG
Es besteht bereits heute dringender Handlungsbedarf, die medizinische Grundversorgung der Bewohnenden von Pflegeheimen zu verbessern. Das BAG koordiniert dazu eine Arbeitsgruppe mit Akteuren, die einheitliche nationale Minimalstandards für die medizinische, psychiatrische, pharmazeutische und therapeutische Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen erarbeitet. Dies erfolgt auf der Basis bestehender Grundlagen. In einer ersten Phase liegt der Fokus auf der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung fokussiert. Dabei stehen Themen wie Alterspsychiatrie, Infektionsprävention, Reduktion der Polymedikation sowie Gesundheitliche Vorausplanung im Zentrum.
Federführung: BAG
Dazu soll möglichst klar festgehalten werden, wie Koordinationsleistungen in Abwesenheit der Patientin, des Patienten in den verschiedenen Tarifverträgen berücksichtigt werden (z.B. interprofessioneller Austausch). prio.swiss, der Verband der Schweizer Krankenversicherer, ist bereit für ergebnisoffene Verhandlungen mit den Leistungserbringerverbänden, um die interprofessionelle Zusammenarbeit über alle Berufsgruppen fair und sachgerecht zu vergüten. Die Koordination der Verhandlungen erfolgt durch den Schweizerischen Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (svbg).
Federführung: prio.swiss und svbg
Die gesundheitlichen Anliegen von Menschen, die sich in prekären Lebenslagen befinden, sind oft entweder die Folge oder die Auslöser von sozialen, finanziellen oder persönlichen Problemen und Krisen. Soziale Arbeit in der Grundversorgung wie z.B. in der Arztpraxis und/oder bei der Spitex unterstützt die Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen resp. die Patientinnen und Patienten mit einem systemischen Ansatz. Mit dieser Massnahme soll die Bedeutung der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit in der Grundversorgung gestärkt und der Zugang verbessert werden, insbesondere für Personen/Familien in komplexen sozialen Problemlagen. In einem ersten Schritt soll – unter Einbezug der relevanten Akteure – eine Bestandesaufnahme gemacht werden: Welche Angebote der sozialen Arbeit im Gesundheitswesen gibt es schon (good practice), wie werden sie umgesetzt, was fehlt noch?
Federführung: Schweizerische Fachverband für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit SAGES
Ziel dieser Massnahme ist es, Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen systematisch aktiv in Versorgungsprozesse einzubeziehen (Selbstmanagement, eigene Ressourcen stärken, gemeinsam getragene Entscheidungsfindung und Verantwortung, Einbezug von Peers und Patientenvertretungen, Gesundheitliche Vorausplanung). Ausserdem sollen Bedürfnisse, Prioritäten und Perspektiven von Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen bei der Planung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Angeboten der medizinischen Grundversorgung auf institutioneller, kantonaler und nationaler Ebene systematisch einbezogen werden. Besonders zu berücksichtigen sind Personen mit geringerer Gesundheitskompetenz sowie schwer erreichbare und vulnerable Gruppen.
Hausarztpraxen sollen entlastet werden, indem Menschen mit akuten Gesundheitsproblemen und Fragen zum Gesundheitszustand Zugang zu angemessener Beratung/Behandlung (ausserhalb der Hausarztpraxis) erhalten – z.B. durch Apothekerinnen und Apotheker, Pflegefachpersonen bzw. Pflegexpertinnen und -experten APN, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Beratungspersonen bei Gesundheitsligen, Patientenorganisationen, Mütter- und Väterberatungen oder Hebammen. In einem ersten Schritt erarbeitet eine Arbeitsgruppe eine Kompetenzmatrix: Welche Berufsgruppe kann (Kompetenzen) und darf (rechtliche Regelung) welche Leistung erbringen bzw. hat welche Rolle im Rahmen der angemessenen Beratung und abschliessenden Behandlung einfacher Beschwerden? Das BAG koordiniert die Arbeiten unter Einbezug aller relevanter Akteure.
Federführung: BAG
Ziel dieser Massnahme ist es, dass die Bevölkerung in der Lage ist, sich im Gesundheitssystem zu orientieren und Zugänge und Angebote angemessen zu nutzen. Besonders zu berücksichtigen sind Personen mit geringerer Gesundheitskompetenz, Menschen mit sprachlichen, kognitiven oder körperlichen Einschränkungen sowie schwer erreichbare und vulnerable Gruppen. Zu berücksichtigen ist auch die Situation in touristischen Regionen.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sieht vor, bestehende Initiativen zur integrierten Versorgung in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gemeindeverband und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete fortzuführen und zu vertiefen, um die Grundversorgung in ländlich-peripheren Gebieten zu stärken. Das Ziel ist, Gesundheitsinstitutionen dabei zu unterstützen, Netzwerke zu bilden, um die interprofessionelle Zusammenarbeit regional und über Institutionen hinweg zu verbessern. Besonders zu berücksichtigen sind die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Rolle der Spitäler als Ressource zur Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung.
Federführung: GDK
Priorisierte Massnahmen im Handlungsfeld B
Im Handlungsfeld B werden folgende Massnahmen prioritär umgesetzt:
Als Grundlage für die Priorisierung der Teilmassnahmen der Agenda Grundversorgung im Handlungsfeld B sowie als Beitrag zu den Arbeiten zur Umsetzung der Motionen Roduit und Hurni (vgl. weiter unten) soll ein Grundlagenbericht zur «Zukunft ärztliche Weiterbildung» erarbeitet werden. Dieser soll die quantitativen und qualitativen Aspekte der ärztlichen Weiterbildung in allen fachärztlichen Disziplinen darstellen. Dazu zählen insbesondere eine Übersicht über die Anzahl Weiterbildungsplätze, der Anteil ausländischer Diplome in den verschiedenen Fachrichtungen, mögliche Auswirkungen der Spitalplanung und Ambulantisierung auf das Angebot an Weiterbildungsplätzen ambulant/stationär etc.
Federführung: BAG
Die Umsetzung der Motionen 23.3293 Roduit «Numerus clausus. Schluss mit dem Ausschluss von Medizinstudierenden aufgrund anderer Kriterien als Kompetenzen und Qualität» und 23.3854 Hurni «Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Vorbeugen ist besser als Heilen!» erfolgt in Co-Leitung durch WBF (SBFI) und EDI (BAG). Im 2. Quartal 2026 wird ein erster Bericht zu möglichen Entwicklungen in den Bereichen Zulassung und Ausbildung veröffentlicht. Im 2. Quartal 2026 wird ein erster Bericht zu möglichen Entwicklungen in den Bereichen Zulassung und Ausbildung veröffentlicht. Für den Bereich Weiterbildung wird ein entsprechender Bericht im Q2 2027 erwartet.
Federführung: Federführung: SBFI (Bereiche Zulassung und Ausbildung) und BAG (Bereiche Weiterbildung und Interprofessionalität)
«Good Practices» von innovativen Versorgungsmodellen
Es gibt bereits viele gute bestehende Beispiele innovativer und zukunftsfähiger Versorgungsmodelle in den Kantonen, Regionen und Gemeinden. Auf www.bag-blueprint.ch werden einige davon vorgestellt.