Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligung

Der Versicherer legt die Prämien für seine Versicherten fest. Grundsätzlich erhebt er bei allen gleich hohe Prämien.
Die Versicherten beteiligen sich in Form von Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen.
 

Prämien

Der Versicherer legt die Höhe der Prämien für seine Versicherten fest. Soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht, erhebt er bei seinen Versicherten gleich hohe Prämien.
Der Versicherer stuft die Prämien gemäss den kantonalen Kostenunterschieden ein. Massgebend ist der Wohnort der versicherten Person.
Der Versicherer kann die Prämien regional abstufen. Das Departement legt die Regionen einheitlich fest.
Die Prämien müssen im Voraus und grundsätzlich monatlich entrichtet werden.

Kostenbeteiligung

Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen. Diese Beteiligung umfasst:

  • Ordentliche Franchise von 300 Franken pro Jahr, wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre davon befreit sind.
  • Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten, welche die Franchise übersteigen, jedoch nur bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr (Kinder: 350 Franken).
  • Beitrag an die Kosten von Spitalaufenthalten von 15 Franken pro Tag. Davon befreit sind Kinder, junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung und Frauen bei Mutterschaftsleistungen.

Letzte Änderung 14.03.2023

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