Anhang der EDI Verordnung über die Prämienregionen

Die Verordnung des EDI über die Prämienregionen teilt im Anhang die Gemeinden in Prämienregionen ein. Die aus einer Fusion entstandenen Gemeinden werden jährlich im Rahmen einer Revision des Anhangs der Verordnung des EDI in eine Prämienregion eingeteilt.  Wenn zwei Gemeinden fusionieren, die in unterschiedliche Prämienregionen eingeteilt sind, macht der Kanton dem EDI einen Vorschlag, in welche Prämienregion die neue Gemeinde eingeteilt werden soll.

 
 
 

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Verordnung des EDI über die Prämienregionen (PDF, 715 kB, 29.08.2022)Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.fedlex.admin.ch veröffentlichet werden wird.

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Prämienregionen

Grössere Kantone sind in zwei oder drei Prämienregionen aufgeteilt, wenn sich die Kosten innerhalb des Kantons stark unterscheiden.

Letzte Änderung 27.02.2023

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