Referenzdokumente zur Spezialitätenliste

Die Aufnahme von Arzneimitteln in die SL kann unter der Bedingung einer Limitierung erfolgen. Die Limitierung kann sich insbesondere auf die Menge oder die medizinischen Indikationen beziehen. Das BAG publiziert die verfügten Limitierungen in der SL. Ergänzende Informationen zur Umsetzung einzelner Limitierungen, wie zum Beispiel die Einschränkung der Verordnung durch ausgewählte Fachärzte, werden hier publiziert.

Letzte Änderung 28.11.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Tel. +41 58 462 90 35
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Arzneimittel/Referenzdokumente-zur-Spezialitaetenliste.html