Referenzdokumente zur Spezialitätenliste

Die Aufnahme von Arzneimitteln in die SL kann unter der Bedingung einer Limitierung erfolgen. Die Limitierung kann sich insbesondere auf die Menge oder die medizinischen Indikationen beziehen. Das BAG publiziert die verfügten Limitierungen in der SL. Ergänzende Informationen zur Umsetzung einzelner Limitierungen, wie zum Beispiel die Einschränkung der Verordnung durch ausgewählte Fachärzte, werden hier publiziert.

Dokumente

Liste der Ärzte mit Erfahrung in Suchtmedizin und in der Behandlung von chronischer Hepatitis C


Liste ausgewiesener Hypercholesterinämie-Experten


Liste der Nephrologiezentren gemäss Limitierung von Jinarc


Liste der Parkinsonzentren gemäss der Limitierung von APO-go / DACEPTON Infusionslösung


Liste der Zentren gemäss der Limitierung von Spravato


Liste der kantonalen Zentren gemäss der Limitierung von Veklury


Liste der Neuropädiaterinnen und Neuropädiater sowie der Fachärztinnen und Fachärzte der Neurologie gemäss der Limitierung von Epidyolex

Letzte Änderung 17.12.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Tel. +41 58 462 90 35
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