Die Aufnahme von Arzneimitteln in die SL kann unter der Bedingung einer Limitierung erfolgen. Die Limitierung kann sich insbesondere auf die Menge oder die medizinischen Indikationen beziehen. Das BAG publiziert die verfügten Limitierungen in der SL. Ergänzende Informationen zur Umsetzung einzelner Limitierungen, wie zum Beispiel die Einschränkung der Verordnung durch ausgewählte Fachärzte, werden hier publiziert.
Dokumente
Liste der Ärzte mit Erfahrung in Suchtmedizin und in der Behandlung von chronischer Hepatitis C
Liste ausgewiesener Hypercholesterinämie-Experten
Liste der Nephrologiezentren gemäss Limitierung von Jinarc
Liste der Parkinsonzentren gemäss der Limitierung von APO-go / DACEPTON Infusionslösung
Liste der Zentren gemäss der Limitierung von Spravato
Liste der kantonalen Zentren gemäss Limitierung von Veklury
Links
Letzte Änderung 28.11.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Arzneimittelaufnahmen
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3003
Bern
Tel.
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