TARMED

Die Tarifstruktur TARMED dient der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und Spitälern mit einem Einzelleistungstarif.

Einführung des TARMED

Die Tarifstruktur TARMED ist ein Projekt der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), der Schweizer Krankenversicherer (santésuisse), der Spitäler der Schweiz (H+) sowie der in der Medizinaltarifkommission (MTK) der Suva vertretenen Eidgenössischen Sozialversicherern (Unfallversicherung UV, Militärversicherung MV, Invalidenversicherung IV).

Der Bundesrat genehmigte am 30. September 2002 die Version 1.1 als Einführungsversion, die sowohl in den Bereichen der Sozialversicherungen (UV, MV, IV) sowie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Anwendung gelangt.

Im OKP-Bereich führten die Tarifpartner den TARMED per 1. Januar 2004 ein. Die bis dahin kantonal unterschiedlichen Arzttarife wurden durch eine gesamtschweizerisch einheitliche Struktur ersetzt. Die einheitliche Tarifstruktur TARMED ist die Basis für die Abrechnung mit einem Einzelleistungstarif im ambulanten ärztlichen Bereich. Für die Abrechnung werden die Taxpunkte aus der Tarifstruktur mit den kantonal unterschiedlichen Taxpunktwerten multipliziert. Die Taxpunktwerte werden auf kantonaler Ebene durch die kantonalen Tarifpartner bestimmt und durch die zuständigen Behörden genehmigt.

Seit der Einführung der Version 1.1 haben die Tarifpartner einzelne Tarifpositionen des TARMED angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Seit ihrer Einführung wurde die Tarifstruktur jedoch nie gesamthaft revidiert.

Erste Anwendung der subsidiären Kompetenz des Bundesrates in 2014

Seit Anfang 2013 hat der Bundesrat die Kompetenz, die Struktur des Ärztetarifs TARMED anzupassen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Da sich die Tarifpartner nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine angepasste Tarifstruktur einigen konnten, machte der Bundesrat im Jahr 2014 erstmals von dieser subsidiären Kompetenz Gebrauch und passte die Tarifstruktur TARMED an. Die entsprechende Verordnung trat am 1. Oktober 2014 in Kraft.

Übergangslösung für das Jahr 2017

Nachdem sich die Tarifpartner über längere Zeit nicht auf eine gemeinsam vereinbarte, gesamt- oder teilrevidierte Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen hatten einigen können, hat der Spitalverband H+ den TARMED-Rahmenvertrag im Juni 2016 auf Ende 2016 gekündigt. Um einen vertrags- bzw. tarifstrukturlosen Zustand zu verhindern, haben sich die Tarifpartner doch noch darauf geeinigt, die bestehende Tarifstruktur – inklusive der vom Bundesrat verordneten Anpassungen im Jahr 2014 – befristet bis Ende 2017 weiter anzuwenden. Der Bundesrat hat diese Vereinbarung mit Beschluss vom 23. November 2016 genehmigt.

Zweite Anwendung der subsidiären Kompetenz des Bundesrates per 01.Januar 2018

Im Jahr 2017 entschied der Bundesrat, erneut zu handeln, um einen tarifstrukturlosen Zustand im ambulanten ärztlichen Bereich zu verhindern, da sich die Tarifpartner nicht auf eine Tarifstruktur einigen konnten, die per 01. Januar 2018 angewendet werden konnte. Mit der Änderung der entsprechenden Verordnung wurde die revisionsbedürftige Tarifstruktur für ärztliche Leistungen erneut angepasst und gleichzeitig per 01. Januar 2018 als gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen festgelegt.

Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen (Tarifstrukturen ambulant)

Die vorgenommenen Anpassungen an der Tarifstruktur befinden sich in Anhang 1 der Verordnung und die ab 1. Januar 2018 geltende Tarifstruktur in Anhang 2. Diese beiden Anhänge werden weder in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) noch in der Systematischen Rechtssammlung (SR) publiziert. Sie sind auf der Internetseite der Bundeskanzlei abrufbar. Die Internetseite des BAG beinhaltet zusätzlich die Access-Datenbank und den CHM-Browser der ab 1. Januar 2018 geltenden Tarifstruktur TARMED.

Nach dem Entscheid des Bundesrates trafen beim Bundesamt für Gesundheit diverse Meldungen zu Unstimmigkeiten in der Datenbank TARMED 1.09 ein. Diese wurden gesammelt und in die Datenbank sowie, wenn notwendig, in den Tarifbrowser oder die PDF-Datei der Tarifstruktur eingepflegt. Die Publikation dieser Anpassungen erfolgte am 8. Mai 2018.

Medien

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Weiterführende Themen

Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen

Abgeschlossene Revisionen oder Änderungen betreffen: Arzneimittel, Aufsicht, Kostendämmung, Pflegefinanzierung, Prämien, Risikoausgleich, Spitalbeitrag und -finanzierung, Versicherungskarte, Zulassung. Die Sammlung ergänzen wir laufend.

Revision des ambulanten Arzttarifs

Seit 2004 dient die Tarifstruktur TARMED der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und Spitälern mit einem Einzelleistungstarif. Sie ist revisionsbedürftig.

Letzte Änderung 09.02.2023

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