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Alzheimervereinigung Kanton Zürich Zugehende Beratung 8008 Zürich
Kanton: Zürich
Kurzbeschrieb
Unter Zugehender Beratung wird eine Beratungsform verstanden, bei der eine designierte Beratungsperson proaktiv auf die Klientinnen und Klienten (erkrankte Personen sowie deren (pflegende) An- und Zugehörige) zugeht, diese in ihrem häuslichen Umfeld besucht und sie regelmässig und longitudinal durch den ganzen Prozess der Erkrankung begleitet. Dabei gilt es den Alltag der erkrankten Personen und deren Angehörigen sinnvoll zu gestalten, Hilfeleistungen zu evaluieren und einzusetzen und die An- und Zugehörigen psychosozial zu unterstützen.
Im Rahmen der Organisation und Koordination der Hilfs- und Entlastungsangebote wird ebenfalls Hilfestellungen im Kontakt mit medizinischen und amtlichen Stellen gegeben. Zudem wird Auskunft und Vermittlung bei Finanzierungsfragen angeboten.
Die über eine längere Zeitdauer fortlaufende, andauernde Begleitung findet persönlich beim Menschen mit Demenz zuhause, in der Geschäftsstelle wie auch telefonisch oder elektronisch statt. Ziel dabei ist die Erhöhung der Lebensqualität aller Betroffenen, die Entlastung der Angehörigen und die Verlängerung des Verbleibs der erkrankten Person in den eigenen vier Wänden.
Andere ähnliche Projekte, die beim Erarbeiten als Inspiration dienten
Zugehende Beratung der Alzheimervereinigung des Kanton Aargau, ALIDA CARE
Elemente des Projekts, die inzwischen anderswo übernommen wurden
Da sich das Projekt zurzeit noch in der Pilotphase befindet, wurde es noch nicht übernommen. Es wurden bereits mit verschiedenen Interessenten Gespräche geführt.
Die Projektförderung PGV unterstützt innovative Interventionen und Multiplikationen von bereits etablierten PGV-Angeboten. Sie zielt darauf ab, präventive Interventionen in der Gesundheitsversorgung zu integrieren.
Diese Themengruppe beschäftigte sich mit den Schnittstellen zwischen den Bildungsgängen der Gesundheitsberufe. Als Resultat wurde ein Konzept für die interprofessionelle Ausbildung präsentiert.
Das vorhandene Potenzial an Fachpersonen in der Schweiz soll stärker gefördert und genutzt werden. Dies ist das Ziel der zwei neuen Förderprogramme im Gesundheitswesen, die am 4. März 2016 vom Bundesrat gutgeheissen worden sind.