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Gewährleistung der Medikationssicherheit an den Schnittstellen Spitaleintritt und Spitalaustritt sowie während des Spitalaufenthaltes durch interprofessionelle Zusammenarbeit
Das Projekt besteht aus drei Teilen: 1) Medikationsanamnese bei Spitaleintritt durch Pharmaassistent/-in, Überprüfung der Eintrittsmedikation durch Klin. Pharmazeuten/-in, Zusammenarbeit mit Stationsärzten/-innen; 2) Interdisziplinäre Stationsvisiten: wöchentliche pharmazeutische Begleitung auf ausgewählten Stationen, zusammen mit Ärzten/-innen und Pflegefachpersonal; 3) Austrittsmanagement: Abgleich der patienteneigenen Medikamente und der Austrittsverordnung aller stationären Patienten/-innen bei Austritt durch Klin. Pharmazeut/-in, Empfehlungen an Stationsarzt/-ärztin bei Diskrepanzen/Medikationsfehlern, Austrittsgespräch mit Patient/-in und Angehörigen bezüglich Änderungen der Medikation und Anwendungsinstruktion, Abgabe Dosierungskarte (Medikationsplan) mit Änderungen während des Spitalaufenthalts, Information an weiterbehandelnde Institution/Leistungserbringende.
Andere ähnliche Projekte, die beim Erarbeiten als Inspiration dienten
- Stiftung Patientensicherheit Schweiz: "Progress - Sichere Medikation an Schnittstellen" - Erfahrungen aus Ländern, in denen der systematische Medikationsabgleich an Schnittstellen bereits etabliert und z.T. vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Elemente des Projekts, die inzwischen anderswo übernommen wurden
In einigen Schweizer Spitälern in Planung/Umsetzung
Die Projektförderung PGV unterstützt innovative Interventionen und Multiplikationen von bereits etablierten PGV-Angeboten. Sie zielt darauf ab, präventive Interventionen in der Gesundheitsversorgung zu integrieren.
Diese Themengruppe beschäftigte sich mit den Schnittstellen zwischen den Bildungsgängen der Gesundheitsberufe. Als Resultat wurde ein Konzept für die interprofessionelle Ausbildung präsentiert.
Das vorhandene Potenzial an Fachpersonen in der Schweiz soll stärker gefördert und genutzt werden. Dies ist das Ziel der zwei neuen Förderprogramme im Gesundheitswesen, die am 4. März 2016 vom Bundesrat gutgeheissen worden sind.