Projekte zur Gewinnung von heS mit vorgängiger Embryo-Kryokonservierung

Bei der Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen (hES) kann eine vorgängige Embryo-Kryokonservierung nötig sein. Die folgenden Vorgaben zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem Vorgehen müssen dabei strikt eingehalten werden.

Sie möchten humane embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewinnen (GEW). Dabei ist es erforderlich, dass die überzähligen Embryonen vorgängig kryokonserviert (KRY) werden. Die Gewinnung erfolgt im Hinblick auf die Durchführung eines bestimmten Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S).

Voraussetzungen (d, c, b setzen a voraus)

  • a) Bewilligung der zuständigen Ethikkommission zum Stammzellen- Forschungsprojekt (FP-S)
  • b) Referenznummer des Bundesamtes für Gesundheit zum
    Stammzellen- Forschungsprojekt (FP-S)
    (Erteilung einer Referenznummer = Freigabe des Forschungsprojekts)
  • c) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die Gewinnung
    humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW)
  • d) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die
    Kryokonservierung überzähliger Embryonen (KRY)

Zuständigkeit

  • a) Zuständige Ethikkommission
  • b) Bundesamt für Gesundheit
  • c) Bundesamt für Gesundheit
  • d) Bundesamt für Gesundheit

Wie müssen Sie vorgehen?

Zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW)

Zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)

Letzte Änderung 30.04.2021

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Kontakt

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Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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