Bei der Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen (hES) kann eine vorgängige Embryo-Kryokonservierung nötig sein. Die folgenden Vorgaben zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem Vorgehen müssen dabei strikt eingehalten werden.
Sie möchten humane embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewinnen (GEW). Dabei ist es erforderlich, dass die überzähligen Embryonen vorgängig kryokonserviert (KRY) werden. Die Gewinnung erfolgt im Hinblick auf die Durchführung eines bestimmten Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S).
Voraussetzungen (d, c, b setzen a voraus)
- a) Bewilligung der zuständigen Ethikkommission zum Stammzellen- Forschungsprojekt (FP-S)
- b) Referenznummer des Bundesamtes für Gesundheit zum
Stammzellen- Forschungsprojekt (FP-S)
(Erteilung einer Referenznummer = Freigabe des Forschungsprojekts) - c) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die Gewinnung
humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) - d) Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die
Kryokonservierung überzähliger Embryonen (KRY)
Zuständigkeit
- a) Zuständige Ethikkommission
- b) Bundesamt für Gesundheit
- c) Bundesamt für Gesundheit
- d) Bundesamt für Gesundheit
Wie müssen Sie vorgehen?
1. Gesuch um Bewilligung zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S) an die zuständige Ethikkommission:
Bestandteil der Gesuchsunterlagen - Vorlagen:
2. Gesuch um Bewilligung für die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) an das Bundesamt für Gesundheit inkl. Meldung des Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S), um eine Referenznummer zu erhalten:
3. Gesuch um Bewilligung für die Kryokonservierung überzähligen Embryonen (KRY) an das Bundesamt für Gesundheit:
Zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW)
4. Meldung innert 15 Tagen nach Abschluss oder Abbruch der Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) an das Bundesamt für Gesundheit:
5. Schlussbericht innert 6 Monaten nach Abschluss oder Abbruch der Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (GEW) an das Bundesamt für Gesundheit:
Zum Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S)
6. Meldung innert 15 Tagen nach Abschluss oder Abbruch des Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S) an die zuständige Ethikkommission und an das Bundesamt für Gesundheit:
7. Schlussbericht innert 6 Monaten nach Abschluss oder Abbruch des Stammzellen-Forschungsprojekts (FP-S) an die zuständige Ethikkommission und an das Bundesamt für Gesundheit:
Letzte Änderung 30.04.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54