Patientenrechte und Patientenpartizipation

Im Verhältnis zu Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin bestehen Rechte und Pflichten. Für eine optimale Behandlung ist eine vertrauensvolle Beziehung Voraussetzung. Gute Beziehungen gelingen besser, wenn beide Seiten Rechte und Pflichten kennen und sich offen begegnen. 

Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Patientin bzw. Patient

Medizinische Behandlungen – beim Arzt oder im Spital – bringen bessere Resultate, wenn eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Gesundheitsfachperson und Patientin bzw. Patient besteht. Vertrauen entsteht, wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen und sich offen äussern. Es lohnt sich deshalb, sich über die Rechte als Patientin bzw. Patient zu informieren. So können Sie gegenüber den Gesundheitsfachpersonen eine vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Rolle übernehmen. Dabei geht es nicht um Konfrontation, sondern um das partnerschaftliche Zusammenspiel zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt, im Dienste Ihrer Gesundheit.

Hinweis: Wir können Ihnen keine persönliche Beratung anbieten. Konsultieren Sie dazu bitte die Seite Beratungsmöglichkeit und wenden Sie sich an die für Sie passende Stelle. Vielen Dank.

Als Patientin bzw. Patient sollten Sie nicht nur Ihre Rechte kennen, sondern auch Ihre Pflichten

Nur eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der Krankheit und Behandlung erträglicher macht. Es ist in Ihrem Interesse, die Gesundheitsfachperson so genau wie möglich über Ihre Symptome, über abgeschlossene oder laufende Behandlungen sowie über deren Wirkung zu informieren. Sie müssen sich an die Anordnungen der Gesundheitsfachperson halten oder diese informieren, wenn Sie eine angeordnete Behandlung von sich aus abgebrochen haben.

Konkrete Rechte und Möglichkeiten als Patientin bzw. Patient

Wir haben Ihre Rechte und Möglichkeiten in drei Kapitel gegliedert:

  1. Ihre Rechte bei einer medizinischen Behandlung
  2. Ihr Recht auf Willensäusserung (z.B. Patientenverfügung)
  3. Ihre Möglichkeit zur Beratung

Die gesetzlichen Bestimmungen variieren leicht von Kanton zu Kanton; daher sind einzelne Passagen allgemein formuliert. Es empfiehlt sich, im Einzelnen auch die kantonale und eidgenössische Gesetzgebung zu beachten.

Dank an die «lateinischen» Kantone der Schweiz

Die «lateinischen» Kantone der Schweiz (Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis und Waadt) haben sich 2013 zusammengetan, um die Patientenrechte im Überblick in einer gemeinsamen Broschüre zu präsentieren. Bei den entsprechenden Gesundheitsämtern können Sie die Broschüre gratis bestellen. Das BAG bedankt sich bei den Autorinnen und Autoren der Broschüre und den Verantwortlichen der 8 lateinischen Kantone für die Erlaubnis, die Informationen hier benützen zu dürfen.

Ihre Rechte bei einer medizinischen Behandlung

Aufklärung, Wahl von Gesundheitsfachperson und Pflegeeinrichtung, Behandlungen ohne Einwilligung, Berufsgeheimnis, Einsicht ins Patientendossier und Begleitung – erfahren Sie hier wesentliches über Ihre Rechte.

Ihr Recht auf Willensäusserung

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Diese ist für Gesundheitsfachpersonen verbindlich. Wie wird eine Patientenverfügung formuliert? Was geschieht, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Ihre Möglichkeit zur Beratung

Bei Problemen haben Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Falls Sie sich mit Ärztin/Arzt oder Spital nicht einigen können, stehen Beratungsstellen zur Verfügung. Hier finden Sie Adressen.

Bericht Patientenrechte in der Schweiz

Der Bericht «Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz» ist eine umfassende Bestandsaufnahme im Auftrag des Bundesrats.

Das Volk sagt Ja zur Widerspruchslösung

Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Die neue Regelung ist noch nicht in Kraft.

Letzte Änderung 08.08.2023

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