Gesetzgebung Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz trat am 1. Januar 2001 zusammen mit der gleichnamigen Verordnung und der Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in Kraft. Grundlage für sämtliche Regelungen der Fortpflanzungsmedizin ist Art. 119 der Bundesverfassung.

Weiterführende Themen

Rechtsetzungsarbeiten zur Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesamt für Gesundheit ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten mit Bezug zur Fortpflanzungsmedizin.

Wirksamkeitsprüfung Fortpflanzungsmedizingesetz

Das BAG überprüft die Wirksamkeit des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Fortpflanzungsmedizin

Zur Realisierung eines Kinderwunsches können Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Anspruch genommen werden. Die medizini-schen Möglichkeiten werfen komplexe ethische und rechtliche Fragen auf.

Parlamentarische Vorstösse

Seit das Fortpflanzungsmedizingesetz 2001 in Kraft getreten ist, wurden dazu über 30 parlamentarische Vorstösse eingereicht.

Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen

Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin.

Volksabstimmung 2016

Am 5. Juni 2016 fand die Volksabstimmung über die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes statt. Volk und Stände haben die Gesetzesänderungen deutlich angenommen.

Volksabstimmung 2015

Am 14. Juni 2015 fand die Volksabstimmung über die Änderung von Art. 119 der Bundesverfassung betreffend das Fortpflanzungsmedizingesetz statt. Volk und Stände haben die Änderung des Verfassungsartikels deutlich angenommen.

Letzte Änderung 23.04.2024

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Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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