Bundesrat passt Risikoausgleichsverordnung an

Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 eine Revision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) beschlossen. Die Anpassungen sollen hauptsächlich die Berechnung des Risikoausgleichs und der Prämien optimieren. Die Verordnungsrevision tritt 2021 in Kraft.

Der Risikoausgleich schafft einen finanziellen Ausgleich zwischen Krankenversicherern mit vielen jungen, gesunden und in der Regel günstigeren Versicherten und solchen mit mehr älteren, kranken und somit eher teureren Versicherten.

Die totalrevidierte VORA ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung bestand darin, dass neben den bisherigen Indikatoren «Alter», «Geschlecht» und «Aufenthalt im Spital oder Pflegeheim im Vorjahr» neu auch der Indikator «Pharmazeutische Kostengruppen» (PCG) im Risikoausgleich berücksichtigt wird. Die PCG umfassen Gruppen von Arzneimitteln, die zur Behandlung bestimmter, oft chronischer Krankheiten wie Diabetes, Asthma oder Multiple Sklerose eingesetzt werden. Die Einteilung der Versicherten in diese PCG erfolgt aufgrund des Arzneimittelkonsums im Vorjahr.

Gewisse Anpassungen, namentlich in Zusammenhang mit diesem neuen Indikator, erwiesen sich jedoch noch nicht als ausreichend für die Validierung und den Nachvollzug der Berechnung des Risikoausgleichs wie auch für die korrekte Kalkulierung der Prämien und der Rabatte bei den Versicherungsmodellen. Auf Verlangen der Versicherer und auf der Grundlage der positiven Einschätzung durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erklärte sich der Bundesrat daher bereit, die Verordnung zu ergänzen, um bestimmte technische Informationen zu den Versicherten zu erhalten.

Die Fristen für die Datenlieferung werden zudem verkürzt, dies ebenfalls mit dem Ziel, die Berechnung der Prämien und der Rabatte bei den Versicherungsmodellen zu optimieren. Das betrifft sowohl die Fristen für die Versicherer als auch diejenigen für die Gemeinsame Einrichtung KVG, die den Risikoausgleich durchführt.


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