Prävention in der Gesundheitsversorgung: Finanzierung von innovativen Projekten

Bern, 12.12.2017 - Bern, 12.12.2017. Gesundheitsförderung Schweiz fördert ab 2018 in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit die Prävention in der Gesundheitsversorgung: Bis 2024 finanziert die Stiftung Projekte in den Bereichen nichtübertragbare Krankheiten, Sucht und psychische Gesundheit mit 5 Millionen Franken pro Jahr. Diese Projekte sollen neue, verbesserte Ansätze und Praktiken aufzeigen, um präventive Angebote in die Gesundheitsversorgung einzubauen. Diese Angebote richten sich an Personen, die bereits erkrankt sind oder ein erhöhtes Erkrankungsrisiko aufweisen: Sie fördern die Gesundheitskompetenz und erhöhen die Lebensqualität der Patienten. Ab dem 8. Januar 2018 nimmt Gesundheitsförderung Schweiz Projektanträge entgegen.

Prävention in die Gesundheitsversorgung integrieren

Nichtübertragbare Krankheiten (z. B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und muskuloskelettale Erkrankungen), psychische Krankheiten und Sucht sind für über 80 % der Schweizer Gesundheitskosten verantwortlich. Ein gesunder Lebensstil und die Kenntnisse darüber können solche Krankheiten vermindern oder gar dafür sorgen, dass sie gar nicht erst auftreten. Bereits erkrankte Menschen können mit einer Veränderung ihres Lebensstils die Lebensqualität deutlich verbessern. Deshalb sollen künftig präventive Angebote in die gesamte Versorgungskette integriert werden.

Dabei spielen Gesundheitsfachleute wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, psychosozial Beratende oder Apothekerinnen und Apotheker eine zentrale Rolle. Sie können kranke Menschen oder solche mit erhöhtem Risiko begleiten und beraten, wie sie ihre Gesundheit mit einem gesundheitsförderlichen Lebensstil verbessern können.

Die Projekte sollen die Patienten darin unterstützen, ihre Gesundheitskompetenz sowie ihre Fähigkeiten zum Selbstmanagement von Krankheiten zu verbessern. Dies ermöglicht ihnen, ihre Selbstständigkeit zu bewahren, ihren Behandlungsbedarf zu vermindern, Rückfälle zu vermeiden und letztlich ihre Lebensqualität zu steigern.

5 Millionen Franken pro Jahr für innovative Projekte

Von 2018 bis 2024 setzt Gesundheitsförderung Schweiz durchschnittlich ca. 5.2 Millionen Franken pro Jahr ein, um Projekte zur Prävention in der Gesundheitsversorgung zu fördern und zu evaluieren. Die Mittel stammen aus der im Juli 2016 beschlossenen Erhöhung des Prämienbeitrages für die allgemeine Krankheitsverhütung, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.

Die Projekte sollen neue Impulse vermitteln, damit präventive Angebote über die gesamte Versorgungskette gestärkt werden und diese nachhaltig verbessern kann. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen nichtübertragbare Krankheiten, Sucht und psychische Gesundheit. Im Weiteren werden bestehende Projekte inhaltlich weiterentwickelt sowie die Verbreitung bestehender Angebote gefördert.

Antragsberechtigt sind Akteure aus Gesundheitsversorgung und Public Health. Konsortien unter diesen Akteuren sind erwünscht, um Schnittstellen innerhalb und ausserhalb der Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Ab dem 8. Januar 2018 sind Antragstellende eingeladen, ihre Projektskizzen bei Gesundheitsförderung Schweiz einzureichen. Die Projekte werden von Gesundheitsförderung Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit beurteilt. Sämtliche Informationen zu Bedingungen und Modalitäten für die Projektförderung sind online verfügbar: www.gesundheitsfoerderung.ch/pgv

Nationale Strategie zur Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten (NCD-Strategie)
Nichtübertragbare Krankheiten verursachen viel Leid und hohe Kosten. Die Prävention kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Lebensqualität von Patienten zu verbessern und deren Behandlungsbedarf zu vermindern. Eines der Hauptanliegen der NCD-Strategie von Bund und Kantonen ist es deshalb, die Prävention besser in der Gesundheitsversorgung zu verankern, um nichtübertragbare Krankheiten einzudämmen und die Kostenentwicklung zu dämpfen. Bei der Umsetzung entsprechender Massnahmen arbeiten das Bundesamt für Gesundheit und Gesundheitsförderung Schweiz eng zusammen.

Gesundheitsförderung Schweiz
Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 30 Rappen (40 Rappen ab 2018) zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.
www.gesundheitsfoerderung.ch


Adresse für Rückfragen

Kontakt für Anfragen zur Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung:
Gesundheitsförderung Schweiz, Medienstelle, medien@gesundheitsfoerderung.ch, 031 350 04 04

Kontakt für Anfragen zur Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, media@bag.admin.ch, 058 462 95 05



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Bundesamt für Gesundheit
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