Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 entschieden, die Anstrengungen zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen zu intensivieren. Dabei stützte er sich auf den Bericht einer international besetzten Expertengruppe. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, Vorschläge für jene neuen Massnahmen vorzulegen, die umgesetzt werden sollen. Die Massnahmen sollen gemäss fünf Leitlinien umgesetzt werden, die der Bundesrat festgelegt hat.

Das EDI hat Ende 2016 eine Gruppe von 14 Expertinnen und Experten aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz eingesetzt. Ihr Auftrag war, nationale und internationale Erfahrungen zur Steuerung des Mengenwachstums auszuwerten und möglichst rasch umsetzbare kostendämpfende Massnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorzuschlagen. Die Gruppe wurde geleitet von Verena Diener, Alt Ständerätin und Alt Regierungsrätin des Kantons Zürich.

In ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht legt die Expertengruppe 38 Massnahmen vor, davon zwei übergeordnete. Zum einen schlägt sie als neues Steuerungsinstrument vor, verbindliche Zielvorgaben für das Kostenwachstum in den verschiedenen Leistungsbereichen festzulegen. Falls die Ziele verfehlt werden, sollen Sanktionsmassnahmen ergriffen werden. Zum anderen empfiehlt die Expertengruppe die Einführung eines Experimentierartikels, um innovative Pilotprojekte zu testen.

Handlungsspielraum wird nicht ausgeschöpft
Die Expertengruppe bestätigt grundsätzlich den bisherigen Kurs des Bundesrats. Sie fordert von allen Akteuren im Gesundheitswesen Eile und Entschlossenheit, um den Kostenanstieg zu dämpfen, insbesondere bei der medizinisch unbegründeten Mengenausweitung. Sie stellt zudem fest, dass der Handlungsspielraum häufig nicht ausgeschöpft wird. Das EDI sorgt dafür, dass die Kostendämpfungsmassnahmen anhand folgender Leitlinien umgesetzt werden:

1. Alle Akteure des Gesundheitswesens sollen dazu beitragen, das OKP-Kostenwachstum merkbar zu dämpfen.
2. Auf Mengenausweitung ausgerichtete Anreize sind zu korrigieren.
3. Die Tarifpartnerschaft ist aufrechtzuerhalten; führt sie nicht zu Ergebnissen, sollen vermehrt subsidiäre Kompetenzen des Bundes eingesetzt werden, damit sich die Gesundheitsversorgung zum Nutzen und zum Schutze der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt.
4. Alle Akteure schöpfen ihre Handlungsspielräume aus, um den medizinischen Fortschritt und die Innovation allen OKP-Versicherten zukommen zu lassen.
5. Alle Akteure sind gehalten, Qualitätsdaten zu veröffentlichen und damit die Transparenz zu verbessern.

Geplante Massnahmen intensivieren
Mit der Strategie „Gesundheit2020“ und den Legislaturzielen 2015-2019 hat der Bundesrat die nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung zu einem seiner Hauptziele erklärt. Er hat bereits einige Massnahmen umgesetzt, um den Anstieg der Gesundheitskosten in den kommenden Jahren zu reduzieren, etwa im Bereich der Medikamentenkosten oder der Mittel- und Gegenstandsliste.

Etwa ein Drittel der von der Expertengruppe vorgeschlagenen Massnahmen befindet sich bereits in Umsetzung oder in Planung durch den Bundesrat, wie die Intensivierung von Health Technology Assessments (HTA), die Stärkung der Qualität, die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich sowie ein Referenzpreissystem im Arzneimittelbereich. Diese Massnahmen will der Bundesrat intensivieren.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, Vorschläge für jene neuen Massnahmen vorzulegen, die umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen sollen dann so schnell wie möglich erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben werden.


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