Bundesrat verstärkt die Suchtprävention

Bern, 02.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 den Massnahmenplan zur Nationalen Strategie Sucht 2017–2024 genehmigt. Ziel der Strategie ist es, die Gesundheitskompetenz aller zu stärken, Suchterkrankungen zu verhindern, suchtgefährdete Menschen frühzeitig zu unterstützen und den betroffenen Menschen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird den Massnahmenplan gemeinsam mit den wichtigsten Partnern umsetzen.

Sucht und Risikoverhalten verursachen viel Leid für die Betroffenen selber, aber auch für ihre Familien und die Gesellschaft. Häufige Folgen von Sucht sind Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug, Verschuldung oder instabile Wohnverhältnisse. Sie können hohe soziale Kosten verursachen. Jeder siebte Todesfall in der Schweiz hat mit Rauchen zu tun, hinter jeder sechsten psychiatrischen Diagnose und bei der Hälfte aller Straftaten spielt Alkohol eine Rolle. Die gesellschaftlichen Kosten von Sucht betragen in der Schweiz jährlich mehrere Milliarden Franken.

Der Bund will die Probleme gemeinsam mit den Kantonen, den Städten, den Fachverbänden im Suchtbereich und Akteuren aus Polizei, Justiz, Bildung und Arbeitsintegration angehen.  Teil der Massnahmen sind etwa die Stärkung der Prävention bei Kindern und Jugendlichen, der Ausbau der Früherkennung von Suchterkrankungen und die bessere Vernetzung der verschiedenen Leistungserbringer. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Suchthilfe und Polizei intensiviert und die Arbeitsintegration gefördert werden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Umsetzung der Massnahmen steuern und koordinieren; dies in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) und weiteren Bundesstellen. Bei der Umsetzung der Strategie spielen zudem die Kantone eine wichtige Rolle - die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) unterstützt die Koordination und den Erfahrungsaustausch unter den Kantonen.

Die Strategie Sucht geht im Grundsatz davon aus, dass die Menschen Verantwortung für ihre Lebensweise und ihr Verhalten übernehmen. Sie ist darauf ausgerichtet, die Gesundheitskompetenz aller zu stärken und über die Risiken und möglichen Folgen bestimmter Verhaltensweisen zu informieren. Sie basiert auf dem Gleichgewicht zwischen Eigenverantwortung und Unterstützung für diejenigen, die diese nötig haben. Sie ist die koordinierte Antwort auf Risikoverhalten und Sucht im Rahmen der gesundheitspolitischen Prioritäten „Gesundheit2020“ und schafft erstmals einen umfassenden Orientierungs- und Handlungsrahmen.

Die Strategie greift Bewährtes aus den bisherigen nationalen Programmen zu Alkohol, Tabak und Drogen auf und entwickelt dieses im Sinne der Nationalen Strategie Sucht weiter. Zudem bezieht sie weitere Suchtformen wie Medikamentenabhängigkeit oder Geldspielsucht mit ein. Sie orientiert sich am erfolgreichen Viersäulenmodell (bestehend aus Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und entwickelt dieses weiter. Die Umsetzung stützt auf bereits bestehenden Kooperationen ab und weitet diese wo notwendig aus.


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