Bundesamt für Gesundheit BAG

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Transplantationsmedizin

Diese Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG informiert über das Thema Transplantation und Spende von Organen, Geweben und Zellen. Neben medizinischen Grundlagen wird der gesetzliche Rahmen dargelegt. Zudem erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Willen zur Spende festhalten können.

Teilrevision des Transplantationsgesetzes: Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes eröffnet. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Teilrevision des Transplantationsgesetzes

Organspende ja oder nein? Äussern Sie Ihren Willen

Auf der Spendekarte können Sie festhalten, ob Sie nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden wollen oder nicht. Die Spendekarte können Sie kostenlos beziehen:

Zu Lebzeiten Blut-Stammzellen spenden

Die Spende von Blutstammzellen ist bereits zu Lebzeiten möglich. Im Gegensatz zur Spende von Organen nach dem Tode muss man sich für die Spende von Blut-Stammzellen registrieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Blut-Stammzellen.


Unsere Themen:

Willensäusserung
Wollen Sie Organe, Gewebe oder Zellen spenden? Oder eben nicht? Egal wie Sie sich entscheiden, halten Sie auf alle Fälle Ihren Willen fest. Das Portal zeigt, wie es geht und welche Rolle die Angehörigen dabei haben.

Spenden
Die Spende von Organen kann Leben erhalten und die Lebensqualität der empfangenden Person verbessern. Organspenden gehen aber auch mit Risiken einher und können für die Beteiligten psychisch belastend sein.

Empfangen
Das Gegenstück zum Spenden ist das Empfangen von Organen, Gewebe oder Zellen. Auch hier stellen sich medizinische, psychologische und ethische Fragen. Bei der Zuteilung von Organen gilt der Grundsatz, dass jeder Mensch die gleiche Chance auf ein Organ haben soll.

Wissen
Aufgeteilt in vier Bereiche wird in diesem Abschnitt Hintergrundwissen zu medizinischen Aspekten, zu Zahlen und Fakten, zur aktuellen Forschung und zur Geschichte der Transplantationsmedizin vermittelt.

Ethik
Die Transplantationsmedizin hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt. Diese Entwicklung wirft ethische Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Dieser Abschnitt zeigt die Schwerpunkte dieser Diskussion auf.

Rechtliche Grundlagen
Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen der Transplantationsmedizin. In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, wie das Gesetz entstanden ist und wie dessen Wirksamkeit überprüft wird.

Bevölkerungsinformation 2011 zum Thema Transplantation
Neues Erscheinungsbild, neues Motto: «Alle haben Recht: Sie äussern ihren Willen». Die aktuelle Bevölkerungsinformation des Bundesamtes für Gesundheit setzt neben den bisher kommunizierten Inhalten auf neue, aktuelle Themen.

Lernumgebung «Transplantation verstehen»
In der interaktiven Lernumgebung finden Lehrpersonen aufbereitete Unterrichtsmaterialien zu Transplantation und Organspende. Die Materialien sind methodisch vielfältig und stufengerecht (Berufschulen, Gymnasien, Pflegeausbildungen) aufbereitet.

Melde- und Bewilligungswesen für Fachleute
Dieser Abschnitt richtet sich an Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Institutionen und Firmen, die im Bereich der Transplantation tätig sind: Welche Tätigkeiten bedürfen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligung? Welche müssen lediglich gemeldet werden?

Informationen und Materialien für Kantone und Spitäler
Bund, Kantone und Spitäler erfüllen gemäss Transplantationsgesetz verschiedene Aufgaben innerhalb des Transplantationswesens. In dieser Rubrik stellt das BAG Informationen für Kantone und Spitäler zur Verfügung und schreibt aktuelle Ausbildungsangebote für Koordinierende aus.



Anfrage zum Thema

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News

Spendekarte

Die Spendekartenbroschüre des BAG. Downloadmöglichkeit in der rechten Spalte.
Die Spendekartenbroschüre des BAG

Das Wichtigste in Kürze

Typ: Transplantation: Das Wichtigste in Kürze
(Flash-Animation)
Download "Transplantation: Das Wichtigste in Kürze"
Letzte Änderung: 08.06.2007 | Grösse: 162 kb | Typ: swf

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Tel. +41 (0)31 323 51 54
Fax +41 (0)31 322 62 33
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