Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Transplantationen können Leben retten oder die Lebensqualität verbessern. Das Transplantationsgesetz regelt in der Schweiz die Spende wie auch die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Erfahren Sie hier, was es braucht, damit eine Transplantation möglich wird.

Widerspruchsregelung: Neue Regelung frühestens ab Frühling 2027
Das Schweizer Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten.
Die neue Regelung wird frühestens ab Frühling 2027 gelten. Der genaue Zeitpunkt der Einführung ist noch nicht bekannt. Der Bund wird die Bevölkerung sechs Monate vorher darüber informieren. Bis zur Umstellung gilt weiterhin die Zustimmungsregelung.
Weitere Informationen zur Widerspruchsregelung und zur geltenden Regelung.
Organspende-Karte bestellen
Halten Sie schriflich fest, ob Sie nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden wollen oder nicht.
Häufige Fragen (FAQ) zur Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) rund um das Thema Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.
Revisionspaket 1: Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende
Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Aufgrund dieser Änderung wird zurzeit das Verordnungsrecht angepasst.
Revisionspaket 2: Optimierung des Vollzugs im Bereich Transplantation
Das Parlament hat 2023 das Transplantationsgesetz geändert. Es schuf die rechtliche Basis für ein Vigilanzsystem, optimierte den Vollzug und verankerte das Überkreuz-Lebendspende-Programm sowie mehrere Datenbanken im Gesetz. Zurzeit wird das Verordnungsrecht angepasst.
Organspende nach dem Tod: Halten Sie Ihren Entscheid schriftlich fest
Wie können Sie heute Ihren Entscheid zur Spende von Organen und Geweben nach dem Tod festhalten? Und wie können sie dies ab dem Frühling 2027 tun, wenn in der Schweiz neu die Widerspruchsregelung gelten wird?
Spenden von Organen und Geweben nach dem Tod
Wer möchte, kann nach dem Tod Organe und Gewebe spenden. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen es dafür braucht, wie im Spital der Tod festgestellt werden muss und welche medizinischen Massnahmen notwendig sind.
Die Lebendspende von Organen und Blut-Stammzellen
Gewisse Organe und Blut-Stammzellen können zu Lebzeiten gespendet werden. Gesundheitliche Risiken, die Spenderinnen und Spender dabei eingehen, müssen durch gute Vorabklärungen und Nachbetreuung minimiert werden.
Ablauf und Rahmenbedingungen von Transplantationen
Eine Organtransplantation durchläuft verschiedene Phasen: Von einer manchmal langen Wartezeit über die Zuteilung und die eigentliche Operation bis zum Leben danach, das von den Patientinnen und Patienten meist viel Disziplin verlangt.
Kennzahlen zur Transplantationsmedizin in der Schweiz
In der Transplantationsmedizin werden regelmässig Daten erhoben und ausgewertet. Diese Seite zeigt die wichtigsten Kennzahlen im Bereich der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.
Gesuche & Bewilligungen im Bereich Transplantation
Die Melde- und Bewilligungspflichten im Bereich der Transplantationsmedizin gewährleisten eine effiziente Kontrolle und den Schutz der Bevölkerung vor Missbräuchen. Informieren Sie sich hier.
Die Schweiz engagiert sich gegen den Organhandel
Mit der Inkraftsetzung der Organhandelskonvention stärkt die Schweiz den Kampf gegen den illegalen Handel mit Organen, Geweben oder Zellen. Dank internationaler Zusammenarbeit können Opfer besser geschützt und Täter einfacher bestraft werden.
Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes
Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).
Aktionsplan bringt Verbesserungen bei der Organspende
Spitäler sind heute besser für die Organspende gerüstet als noch vor ein paar Jahren. Dies dank dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» der 2021 nach acht Jahren abgeschlossen wurde. Das Fazit fällt weitgehend positiv aus.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern