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Für den Transport von radioaktiven Stoffen bedarf es einer Bewilligung des BAG (Ausnahme: freigestellte Versandstücke gemäss ADR).
Spezialisierte Transportunternehmen sind dafür ausgerüstet radioaktive Stoffe fachgerecht zu transportieren.
In der Schweiz ist der Transport von Gefahrengütern den Regelwerken ADR/SDR (Strasse) bzw. RID (Schiene) unterstellt. Radioaktive Stoffe gelten als Gefahrengut der Klasse 7. Wer nicht freigestellte radioaktive Stoffe versenden oder transportieren will, benötigt eine spezielle Ausbildung und eine entsprechende Bewilligung des BAG.
Verschiedene Transportunternehmen in der Schweiz (und im Ausland) sind befugt Gefahrentransporte der Klasse 7 durchzuführen. Für Preise und Offerten bitten wir Sie, sich direkt mit den Unternehmen in Verbindung zu setzen.
Transportunternehmen |
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nanotrans GmbH |
Indermühle AG |
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SAR Transporte AG |
Gerhard Wegmüller GmbH |
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A Sept Transport Sarl |
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