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Palliative Care umfasst die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Sie beugt Leiden und Komplikationen vor und beinhaltet medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung. Bund und Kantone haben beschlossen, die Palliative Care in der Schweiz zu fördern. Sie haben dazu die «Nationale Strategie Palliative Care 2010–2012» verabschiedet.
Der Dialog «Nationale Gesundheitspolitik» hat am 19. April den Grundsatzentscheid getroffen, die «Nationale Strategie Palliative Care 2010-2012» nach 2012 weiterzuführen. In den folgenden Monaten wird nun ein neuer Massnahmenplan für die nächsten zwei bis drei Jahre erarbeitet. Dieser wird im Herbst 2012 wiederum dem «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» zur Verabschiedung vorgelegt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK haben im November/Dezember 2011 eine schriftliche Befragung der Kantone über den Stand und die Umsetzung von Palliative Care durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Schaffung spezialisierten Palliative-Care-Angeboten in den vergangenen Jahren vorangeschritten ist. Jedoch besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine flächendeckende Versorgung. 20 Kantone haben angegeben, dass die «Nationale Strategie Palliative Care 2010 - 2012» die Umsetzung von Palliative Care auf ihrem Gebiet zumindest teilweise beeinflusst hat.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV und ihre Anhänge angepasst. Zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zählen neu explizit auch die Koordinationsleistungen der Pflegefachpersonen in komplexen Pflegesituationen - dies in Zusammenhang mit der Umsetzung der "Nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012".
Die Umsetzung der «Nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012 hat im Januar 2010 begonnen. Unter der Leitung der jeweils betroffenen Bundesämter, der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und «palliative ch» wurden verschiedene Arbeiten aufgenommen. Einige Massnahmen konnten bereits realisiert und abgeschlossen werden. Nach zwei Jahren der Umsetzung informieren wir Sie nachfolgend über den aktuellen Stand und die kommenden Schritte.
Das BAG hat eine Literaturanalyse zur Kosteneffektivität von Palliative Care erstellt. Die Übersicht dokumentiert Ergebnisse von 15 internationalen Studien. Auch wenn die Resultate nicht 1:1 auf das schweizerische Gesundheitssystem übertragen werden können, zeigt die Tendenz, dass mit Palliative Care auch in der Schweiz Kosten im öffentlichen Gesundheitswesen eingespart werden können.
Am Mittwoch, 29. Juni 2011, hat der Bundesrat entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Die Landesregierung will aber die Suizidprävention und Palliative Care weiterhin fördern. Im Zentrum steht dabei die Verbesserung der Selbstbestimmung am Lebensende.
Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Weiterführung der Ende 2010 auslaufenden Strategie Palliative Care zu prüfen.
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