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Die Sektion «Heilmittelrecht» betreut das Heilmittelgesetz und die entsprechenden Bundesratsverordnungen. Sie trägt mit ihrem Wissen und ihrer Arbeit dazu bei, dass die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden. Der zweckentsprechende und massvolle Umgang dieser Produkte sowie ihre Erhältlichkeit sind wichtige Anliegen.
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