Bundesamt für Gesundheit BAG

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Aktuelle Bestimmungen

Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) regelt den Umgang mit Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte). Dieses Gesetz soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Das Heilmittelgesetz wird zurzeit revidiert.

Heilmittelgesetz
Das Heilmittelgesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft.

Verordnungen
Das Heilmittelgesetz erfordert ein umfassendes Ausführungsrecht, welches in den Verordnungen geregelt wird.

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Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Kontakt | Rechtliches
http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/04668/04674/index.html?lang=de