Daten und Fakten
- Nationale und internationale Studien zeigen, dass jährlich schätzungsweise 20 – 25% der gesamten Bevölkerung an einer diagnostizierbaren psychischen Störung leiden.
Man nimmt an, dass 5-7% der Bevölkerung an Depressionen erkranken.
Die Anzahl psychisch kranker IV-Rentenbezügerinnen und –bezüger stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und stark überproportional an.
Die Sterblichkeit ist bei den psychischen Störungen relativ gering. Jedoch können psychische Krankheiten sehr häufig zu einer suizidalen Krise führen. In der Schweiz begehen jährlich mehr als 1'300 Menschen Suizid.
Fazit: Psychische Störungen sind weit verbreitet und führen zu grossen individuellen und sozialen Belastungen.
Gesundheitspolitische Massnahmen
- Im Jahr 2000 haben Bund und Kantone gemeinsam festgestellt, dass die Verbesserung der psychischen Gesundheit aus gesundheitspolitischen, aber auch aus volkswirtschaftlichen Gründen von Bedeutung ist und das Thema zu einer Priorität der Gesundheitspolitik werden sollte. Sie beauftragten das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (www.obsan.ch) und die Projektleitung der Nationalen Gesundheitspolitik Schweiz Grundlagen dazu zu erarbeiten. Im Jahr 2004 wurde ein Strategieentwurf zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz einem breiten Kreis zur Konsultation zugestellt. Diese Ergebnisse wurden in einem Bericht zusammengestellt.
- Im Januar 2005 führte die WHO-Europa in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, dem Europarat und Finnland die erste Ministerkonferenz zum Thema Psychische Gesundheit in Helsinki durch.
- Anlässlich der Sitzung vom 7. April 2005 des Gesundheitspolitischen Dialogs von Bund und Kantonen wurde entschieden, dass die psychische Gesundheit auf nationaler Ebene als gemeinsames Thema beibehalten wird und ein regelmässiger Austausch über die aktuellen Entwicklungen stattfinden soll (www.nationalegesundheit.ch).
Fazit: Die Schweizerische Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) sowie das BAG verstehen den entwickelten Entwurf Nationale Strategie für die psychische Gesundheit (2004) und die Zusammenstellung der Konsultationsergebnisse (2004) als „Referenzrahmen“. Die Kantone, der Bund und private Institutionen können daraus Umsetzungsprojekte von nationaler Bedeutung ableiten und verwirklichen.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung