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Das Epidemiengesetz von 1970 sieht unter anderem vor, dass der Bundesrat Massnahmen gegen die Einschleppung von übertragbaren Krankheiten aus dem Ausland trifft. Heute beschränkt sich die obligatorische Untersuchung auf ein Tuberkulosescreening mit dem Ziel einer Früherfassung und Behandlung. Sie wird bei Asylbewerbern/Flüchtlingen durchgeführt.
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