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Tattoo, Permanent-Make-up, Piercing und verwandte Praktiken

Auf den 1. Januar 2006 ist die Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer und Scherzartikel in Kraft getreten. Sie enthält gesetzliche Bestimmungen mit Anforderungen an Materialien, die für das Tätowieren, das Piercen und das Aufbringen von Permanent-Make-up verwendet werden.

Mangels Rechtsgrundlage in der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände konnten nicht alle Aspekte wie z.B. Ausrüstung der Studios in der oben erwähnten Verordnung geregelt werden. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachpersonen aus den betroffenen Bereichen und mit Unterstützung des BAG, wurden diese Richtlinien erarbeitet. Das BAG hat diese Richtlinie in Anwendung von Artikel 9 der erwähnten Verordnung begutachtet und zur Anwendung empfohlen.

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