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Auf den 1. Januar 2006 ist die Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer und Scherzartikel in Kraft getreten. Sie enthält gesetzliche Bestimmungen mit Anforderungen an Materialien, die für das Tätowieren, das Piercen und das Aufbringen von Permanent-Make-up verwendet werden.
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