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Functional Food

Functional Food sind Lebensmittel mit einem spezifischen Zusatznutzen, der über den ernährungsphysiologischen Nutzen der darin enthaltenen Nährstoffe hinausgeht.

Definition

Als "Functional Food" werden heute im allgemeinen Lebensmittel bezeichnet, die dem Verbraucher nebst Sättigung und Nährstoffzufuhr einen zusätzlichen Nutzen versprechen, der in der Steigerung des körperlichen Wohlbefindens liegen soll. Allerdings gibt es bisher keine allgemein gültige Definition des Begriffs, weder im Recht noch in der Wissenschaft. In der internationalen Fachliteratur sind eine Anzahl weiterer Begriffe für Functional Food zu finden, die teilweise synonym verwendet werden (etwa pharma food, nutraceuticals, alicaments). Eine vorläufige, knappe und hinreichend präzise Definition lautet: Functional Food sind Lebensmittel mit einem spezifischen Zusatznutzen, der über den ernährungsphysiologischen Nutzen der darin enthaltenen Nährstoffe hinausgeht.

Rechtliche Situation

Im schweizerischen wie im internationalen Lebensmittelrecht ist Functional Food nicht definiert. Trotzdem können solche Produkte in der Schweiz auf den Markt gebracht werden. In der Regel fallen sie unter die Kategorie "Speziallebensmittel". Diese sind laut Art. 2 der Verordnung des EDI über Speziallebensmittel definiert als Lebensmittel, die aufgrund ihrer Zusammensetzung oder ihrer besonderen Herstellungsart für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Neuartige Speziallebensmittel benötigen eine Bewilligung. Die Gesuche werden sowohl im Hinblick auf Gesundheitsschutz und Täuschungsschutz sorgfältig geprüft und erhalten bei Zulassung eine BAG-Nummer zugeteilt.

Lebensmittel sind keine Heilmittel

Das schweizerische Lebensmittelgesetz und die darauf basierenden Verordnungen verlangen eine klare Unterteilung zwischen Lebensmitteln und Heilmitteln. Lebensmittel dienen dem Aufbau und Unterhalt des Organismus, Heilmittel hingegen sind für die Erkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen bestimmt. Mit dieser Unterscheidung soll verhindert werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht werden oder gar gesundheitliche Schäden erleiden, wenn Krankheiten mit ungeeigneten Mitteln behandelt werden. In Art. 10 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) wird das Täuschungsverbot für Lebensmittel präzisiert, um Verbraucher vor Täuschung zu schützen und um zu verhindern, dass Krankheiten unsachgemäss behandelt werden (Täuschungsschutz und Gesundheitsschutz). Laut Art. 10 Abs. 2 Bst. c LGV darf ein Lebensmittel nicht als Heilmittel angepriesen werden. Es sind keine Hinweise irgendwelcher Art erlaubt, die einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben. Rechtlich zulässig sind hingegen so genannte "gesundheitliche Anpreisungen", die nicht zu Täuschung Anlass geben, wie etwa Hinweise über Natur und Funktion essentieller Stoffe (z.B. "Calcium ist ein wichtiger Bestandteil von Knochen und Zähnen"). Ausserdem können gemäss Verordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln physiologisch wichtige Vitamine, Mineralsalze und andere Stoffe den Lebensmitteln zugegeben werden. Das BAG legt fest, in welchem Masse dies geschehen kann und wie die entsprechenden Anpreisungen lauten dürfen.

Erkenntnisse aus der Ernährungsforschung

Es ist heute unbestritten, dass eine ausgewogene und massvolle Ernährung einen grossen Einfluss auf die Gesundheit des Menschen ausübt. Schätzungen gehen davon aus, dass in Industrieländern des Westens rund 30 % der gesamten Kosten im Gesundheitswesen auf ernährungsabhängige Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und verschiedene degenerative Erkrankungen entfallen. Epidemiologische Studien sowie Untersuchungen aus Biochemie und Ernährungsforschung liefern zunehmend Erkenntnisse über die Rolle von einzelnen Inhaltsstoffen bei der Entstehung und Prävention von ernährungsabhängigen Krankheiten. Die Zusammenhänge zwischen diesen Krankheiten und der Ernährung sind komplexer Natur. Neben Risikofaktoren wie hoher Fettkonsum spielen auch Schutzfaktoren in Nahrungsmitteln wie etwa sekundäre Pflanzenstoffe in Früchten und Gemüsen oder gewisse Mikronährstoffe eine wichtige Rolle.

Empfehlung des BAG
Angesichts dieses hohen Stellenwerts der Ernährung für die öffentliche Gesundheit ist eine objektive und transparente Information der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung. Ebenso wichtig ist es jedoch, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt Gedanken über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit machen und sich Rechenschaft geben über ihr tatsächliches Essverhalten. Denn der Fünfte schweizerische Ernährungsbericht zeigt es klar: beim Essverhalten der Schweizerinnen und Schweizer besteht ein grosses Verbesserungspotential für die Volksgesundheit.

Allgemein gilt: der Gesundheit förderlich ist die Ernährung dann, wenn sie dem jeweiligen Energiebedarf angepasst ist, abwechslungsreich und ausgewogen zusammengestellt wird und einen hohen Anteil an Früchten und Gemüse aufweist.

Functional Food kann eine bewusste Ernährungsweise im besten Fall sinnvoll ergänzen. Keinesfalls können damit gravierende Ernährungsfehler behoben werden.

Eine einseitige Ernährung kann auch mit einem erhöhten Konsum solcher Produkte nicht ausgeglichen werden.

 

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Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Kontakt | Rechtliche Grundlagen
http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04861/04965/index.html?lang=de