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Das BAG hat den Auftrag die gesetzlichen Grundlagen des Trinkwassers festzulegen, damit dessen Verteilung die Gesundheit der Konsumenten nicht gefährdet. Die Wasserversorger sind zuständig für die einwandfreie Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers. Sie müssen dem kantonalen Vollzug die entsprechende Dokumentation belegen können. Regelmässig müssen sie auch die Konsumenten über die Qualität des gelieferten Wassers informieren. Die festgelegten Kriterien enthalten mikrobiologische, physische und chemische Trinkwasserparameter. Sie stimmen mehrheitlich mit den Gesetzgebungen der Nachbarländer überein und basieren auf internationale WHO-Empfehlungen.
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