Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Was wir essen und trinken, was wir Tag für Tag auf unseren Tellern finden, hat einen bedeutenden Einfluss auf unseren Gesundheitszustand. Ausserdem kommen wir täglich mit unzähligen Gebrauchsgegenständen, wie zum Beispiel Spielzeug, Kosmetika, Kleidungsstücke und Schmuck in Kontakt, die ebenso unsere Gesundheit beeinflussen können. Das BAG und seine Partner sorgen dafür, dass die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände in der Schweiz sicher sind.
Sichere Lebensmittel, Gebrauchs- und Bedarfsgegenstände sind ein wichtiger Grundpfeiler für eine gute Gesundheit. Deshalb setzt sich das BAG engagiert für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ein. Wichtige Voraussetzungen dafür sind eine Gesetzgebung, die den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht und ein effizienter Gesetzesvollzug. Das BAG bewertet und regelt die mit Lebensmittel und Gebrauchsgegenständen verbundenen Risiken, damit die Sicherheit in diesen Gebieten in der Schweiz weiterhin auf hohem Niveau bleibt.
Aktuelle Informationen, Anforderungen an Industrie und Handel, fachspezifische Informationen zur aktuellen Gesetzgebung und Bewilligungsabläufe finden Sie unter den folgenden Themen:
Im Gespräch
Das aktuellste aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit
Anmeldestelle Cassis de Dijon
Seit dem 1. Juli 2010 gilt gegenüber der EU das sogenannte Cassis de Dijon-Prinzip. Die Sonderregeln für den Bereich Lebensmittel wurden in der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV)“ festgelegt.
100 Jahre Lebensmittelsicherheit
Die Auswahl an Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen scheint in der Schweiz nahezu grenzenlos. Seit 100 Jahren sorgt unser Lebensmittelrecht dafür, dass diese Produkte gezielt auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und den Täuschungsschutz kontrolliert werden können.
Themen von A bis Z
Haben Sie Fragen zu bestimmten Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen? Möchten Sie mehr über Fremdstoffe oder Inhaltsstoffe erfahren? Hier finden Sie einige Antworten auf Ihre Fragen.
Lebensmittel
Hier finden Sie spezifische Informationen zu Lebensmitteln.
Gebrauchsgegenstände
Hier finden Sie spezifische Informationen zu Gebrauchsgegenständen.
Rechts- und Vollzugsgrundlagen
Das Schweizer Lebensmittelrecht stützt sich insbesondere auf Bundesverfassungsartikel 97 Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und 118 Schutz der Gesundheit.
Schweizerisches Lebensmittelbuch (SLMB)
Das Lebensmittelbuch ist eine amtliche Sammlung von Empfehlungen des Bundesrates, die er teilweise auch als verbindlich erklären kann, wie Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände zu untersuchen und zu beurteilen sind.